Gregor Gysi: „Sie sind die Bundeskanzlerin der Lobbyisten“

Ein Kämpfer für die Gerechtigkeit spricht etwas aus, was viele Politiker nicht mehr kennen: die Wahrheit

Von Martin Schnakenberg

Das Video aus dem Deutschen Bundestag, welches anschließend folgt, ist schon etwas älter. Und zwar vom September 2010. Es war kurz nach der Sommerpause, wo wieder belebende Gespräche zwischen Regierung und Wirtschaftsbosse stattfanden, aufgenommen worden. Die Regierungserklärung der Kanzlerin gab den Anstoß zu der unten stehenden Rede.

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Was Gregor Gysi hier zu recht anprangert, hat aber Quellen, die schon viel weiter zurück reichen. Denn schon unter dem Bundeskanzler Helmut Schmidt, der von 1974 bis 1982 regierte, wurde gegen Ende seiner Kanzlerschaft ganz still und heimlich damit begonnen, die Demokratie aufzuweichen, vornehmlich auf Wirken des Koalitionspartners FDP, worauf es dann 1982 zum Bruch kam. – Schmidt’s Nachfolger Helmut Kohl war dann der Kanzler, der mit dem Sozialabbau und der Förderung des Kapitals begann. Das dieser Mann ein Mann der Kapitallobbyisten war, hätte man schon daran merken können, dass ein wichtiger Förderer von ihm der im Dritten Reich vermögend gewordene Industrielle Fritz Ries war. Die Verflechtung zwischen Regierung und Industrie wurde immer offensiver, unter anderem auch in einer Affäre um eine Spende des Flick-Konzerns, die Kohl unterschlagen hatte. Wegen seinen „blühenden Landschaften“ während der in aller Hast durchgeführten Vereinigung zwischen DDR und BRD wurde er zum umstrittensten Kanzler (der „Verkohlkanzler“) der Republik. – Sein Nachfolger Gerhard Schröder tat dann zusammen mit Bündnis90/Die Grünen das, was Helmut Kohl sich nicht getraut hatte: den totalen Sozialabbau und Einführung von Hartz IV. Das Verheerende daran war noch nicht einmal das Gesetzespaket, das abertausende in die vollständige Armut führte, sondern die Tatsache, dass hier die Arbeitgeber der Industrie zum ersten Mal ein Gesetz ausarbeiteten, welches dann von der Bundesregierung abgesegnet wurde. Es wurden hiermit Tor und Tür geöffnet und über die weiteren Regierungen, allen voran das Kohlmädchen Angela Merkel, wurde dann der Einfluß der Industrie-, Pharma-, Banken-, Krankenkassen- und Atomlobby auf die Gesetzgebung immer stärker, sodass es zu einer („gefühlten“) reinen Verschmelzung kam. – Heute existiert de facto keine Bundesregierung für das Volk mehr, sondern eine reine Wirtschaftsregierung, deren Lobbyismus Gregor Gysi zu recht rügt. Auch vom Volk wird dieses Tun der Regierung nicht nur mit Missfallen aufgenommen, sondern sogar mit Empörung und (noch) kleinen Widerständen. – Und man spricht schon gar nicht mehr von einer deutschen Demokratie, sondern sogar schon von einer Demokratur.

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Kommen wir jetzt zum Video und der Beschreibung bei YouTube:

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15.09.2010 – Lobbyisten entscheiden inzwischen in Deutschland darüber, was sie bekommen und was sie zu leisten bereit sind. Die Kanzlerin verletzt permanent ihren Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu leisten. „Sie sind keine Kanzlerin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Rentnerinnen und Rentner, der Hartz IV-Empfängerinnen und Hartz IV-Empfänger und auch nicht der kleinen und mittleren Unternehmerinnen und Unternehmer“, hält Gregor Gysi der Kanzlerin in seiner Antwort auf deren Regierungserklärung vor.

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Aber das hören wir uns doch lieber im Originalton an, oder?

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Der Europäische Gerichtshof korrigiert die deutschen Gerichte ein zweites Mal

Verpartnerte Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden

Gastartikel von Renate H. Rampf

Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Römer (C-147/08) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

„Das ist das zweite Urteil, mit dem der EuGH in den innerdeutschen Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eingreift. 2008 hatte er in der Rechtssache Maruko (C-276/06) entschieden, dass verpartnerte Beschäftigte Anspruch auf dasselbe Entgelt wie verheiratete Beschäftigte haben, wenn sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Lage befinden. Ob das der Fall ist, haben die nationalen Gerichte zu beurteilen.“

Diesen Entscheidungsspielraum haben die deutschen Gerichte benutzt, um die Gleichstellung mit immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten zu verhindern. Sie behaupteten z.B., die streitige Leistung habe einen familienpolitischen Zweck, der nur bei Ehen gegeben sei. Damit ist nun Schluss. Die deutschen Gerichte dürfen nur noch auf die gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten abstellen. Die stimmten aber bei Lebenspartnern und Ehegatten schon immer überein.

Deshalb können die verpartnerten Beschäftigten jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 die Leistungen nachfordern, die ihnen bisher vorenthalten worden sind.

Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003. Wir fordern diese Bundesländer auf, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern. Auf Bundesebene wird ein solches Gleichstellungsgesetz beraten, die Bundesregierung hat vor, die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erst ab dem 1.1.2009 gleichzustellen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Gleichstellung im Beamtenrecht jetzt endlich europarechtskonform zu einem Abschluss zu bringen.

Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.

Das neue Urteil des EuGH kann man hier und hier aufrufen.

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LSVD – Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 – 78 95 47 78
Fax: 030 – 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de
www.lsvd.de
www.hirschfeld-eddy-stiftung.de

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