Eine Information des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland
Alle Beiträge verschlagwortet mit Ehe
FDP fordert Öffnung der Ehe
Jetzt fehlt nur noch die Union
Eine Information des LSVD
Zu den „Freiheitsthesen“, die die FDP am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe beschlossen hat, erklärt Dr. Julia Borggräfe, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der LSVD begrüßt das ausdrückliche Bekenntnis der FDP, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Die aktuell bestehende rechtliche Situation diskriminiert eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem Kinder in Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu nicht gerechtfertigten Benachteiligungen. Die FDP weist daher zu Recht darauf hin, dass bei Rechten und Pflichten keine Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten bestehen dürfen.
Als Partner der Regierungskoalition hat sich die FDP bereits im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU zum Abbau der steuerrechtlichen Diskriminierung bekannt. Deshalb sollte sie nun auch zügig politisch handeln und ihrem neuen Grundsatzprogramm Taten folgen lassen.
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD haben in der Vergangenheit bereits die Gleichstellung in allen Rechtsbereichen und die Öffnung der Ehe gefordert. Jetzt fehlt nur noch die Union.
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LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro, Leitung/Pressesprecherin Renate Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 – 78 954 778, Fax: 030 – 78 954 779, E-Mail: Presse@lsvd.de, www.lsvd.de, www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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Veröffentlicht von Gastautoren am 24. April 2012
https://muskelkater.wordpress.com/2012/04/24/fdp-fordert-offnung-der-ehe/
Der Europäische Gerichtshof korrigiert die deutschen Gerichte ein zweites Mal
Verpartnerte Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden
Gastartikel von Renate H. Rampf
Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Römer (C-147/08) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
„Das ist das zweite Urteil, mit dem der EuGH in den innerdeutschen Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eingreift. 2008 hatte er in der Rechtssache Maruko (C-276/06) entschieden, dass verpartnerte Beschäftigte Anspruch auf dasselbe Entgelt wie verheiratete Beschäftigte haben, wenn sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Lage befinden. Ob das der Fall ist, haben die nationalen Gerichte zu beurteilen.“
Diesen Entscheidungsspielraum haben die deutschen Gerichte benutzt, um die Gleichstellung mit immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten zu verhindern. Sie behaupteten z.B., die streitige Leistung habe einen familienpolitischen Zweck, der nur bei Ehen gegeben sei. Damit ist nun Schluss. Die deutschen Gerichte dürfen nur noch auf die gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten abstellen. Die stimmten aber bei Lebenspartnern und Ehegatten schon immer überein.
Deshalb können die verpartnerten Beschäftigten jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 die Leistungen nachfordern, die ihnen bisher vorenthalten worden sind.
Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003. Wir fordern diese Bundesländer auf, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern. Auf Bundesebene wird ein solches Gleichstellungsgesetz beraten, die Bundesregierung hat vor, die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erst ab dem 1.1.2009 gleichzustellen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Gleichstellung im Beamtenrecht jetzt endlich europarechtskonform zu einem Abschluss zu bringen.
Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.
Das neue Urteil des EuGH kann man hier und hier aufrufen.
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LSVD – Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 – 78 95 47 78
Fax: 030 – 78 95 47 79
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www.lsvd.de
www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 10. Mai 2011
https://muskelkater.wordpress.com/2011/05/10/der-europaische-gerichtshof-korrigiert-die-deutschen-gerichte-ein-zweites-mal/
Öffnung der Ehe – Eine Pressemitteilung des LSVD
Entschließungsantrag des Berliner Senats
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) begrüßt die Entscheidung des Berliner Senats, einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe im Bundesrat einzubringen. Nur so lässt sich die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreichen. Die Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal haben diesen Wandel des Eheverständnisses bereits rechtlich vollzogen. Dies spiegelt den gesellschaftlichen Wandel in Europa.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 07.07.09 ohnehin die Diskriminierung eingetragener Lebenspartner beanstandet. Es gibt also Handlungsbedarf. Die Anpassung jeder einzelnen Regelung würde einen maßlosen gesetzgeberischen Aufwand erfordern und Verwaltung und Justiz unnötig belasten. Der Senat trägt hiermit die einstimmig vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ auf die Bundesebene. Die BASJ fordert die Vertreter der übrigen Bundesländer auf, sich diesem Antrag anzuschließen.
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Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Martin Unverdorben, eMail-Adresse: basj-intern@gmx.de
Herausgeber der Pressemitteilung: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin
Siehe auch www.artikeldrei.de und www.lsvd.de
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 31. März 2010
https://muskelkater.wordpress.com/2010/03/31/offnung-der-ehe-eine-pressemitteilung-des-lsvd/
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland stellt Forderungen
Endlich ist es soweit: der LSVD geht in die Offensive und unterbreitet Vorschläge für die Koalitionsvereinbarung.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD:
„Wir haben heute den Verhandlungspartnern von CDU/CSU und FDP unsere Vorschläge zur Aufnahme in den Koalitionsvertrag unterbreitet. Wir meinen, es ist an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien endlich rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden.
Zudem muss das Kriterium der „sexuellen Identität“ im Gleichheitsartikel des Grundgesetzes verankert werden.
Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Bekämpfung antihomosexueller Gewalt und Homophobie festgeschrieben werden.
Beim Thema Menschenrechte sollte sich die Koalition verpflichten, für eine weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität einzutreten und die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Menschenrechtspolitik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu machen.
Die Koalitionspartner sollten sich zudem darauf verständigen, die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland zu rehabilitieren und zu entschädigen.“
Die ausführliche Fassung des Vorschlages für eine Koaltionsvereinbarung findet sich auf der LSVD-Homepage unter: http://www.lsvd.de/1231.0.html
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 5. Oktober 2009
https://muskelkater.wordpress.com/2009/10/05/der-lesben-und-schwulenverband-deutschland-stellt-forderungen/