Eine Information des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland
Alle Beiträge verschlagwortet mit Lebenspartnerschaft
Der Europäische Gerichtshof korrigiert die deutschen Gerichte ein zweites Mal
Verpartnerte Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden
Gastartikel von Renate H. Rampf
Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Römer (C-147/08) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
„Das ist das zweite Urteil, mit dem der EuGH in den innerdeutschen Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eingreift. 2008 hatte er in der Rechtssache Maruko (C-276/06) entschieden, dass verpartnerte Beschäftigte Anspruch auf dasselbe Entgelt wie verheiratete Beschäftigte haben, wenn sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Lage befinden. Ob das der Fall ist, haben die nationalen Gerichte zu beurteilen.“
Diesen Entscheidungsspielraum haben die deutschen Gerichte benutzt, um die Gleichstellung mit immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten zu verhindern. Sie behaupteten z.B., die streitige Leistung habe einen familienpolitischen Zweck, der nur bei Ehen gegeben sei. Damit ist nun Schluss. Die deutschen Gerichte dürfen nur noch auf die gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten abstellen. Die stimmten aber bei Lebenspartnern und Ehegatten schon immer überein.
Deshalb können die verpartnerten Beschäftigten jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 die Leistungen nachfordern, die ihnen bisher vorenthalten worden sind.
Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003. Wir fordern diese Bundesländer auf, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern. Auf Bundesebene wird ein solches Gleichstellungsgesetz beraten, die Bundesregierung hat vor, die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erst ab dem 1.1.2009 gleichzustellen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Gleichstellung im Beamtenrecht jetzt endlich europarechtskonform zu einem Abschluss zu bringen.
Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.
Das neue Urteil des EuGH kann man hier und hier aufrufen.
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LSVD – Pressestelle
Pressesprecherin
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Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 10. Mai 2011
https://muskelkater.wordpress.com/2011/05/10/der-europaische-gerichtshof-korrigiert-die-deutschen-gerichte-ein-zweites-mal/