Patienten sollen zahlen
Mit der Umsetzung des Gesundheitskompromisses der Koalition wird es allmählich ernst.
Berlin (dpa/ND). Auch nach Vorlage des Referentenentwurfs zur Gesundheitsreform bleibt die Höhe künftiger Steuerzuschüsse an die Krankenversicherung offen. »Die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt«, heißt es in dem 57-seitigen Papier des Gesundheitsministeriums, das dpa vorliegt. In der vorangegangenen Fassung hieß es noch, ab 2014 sollten zusätzliche Bundesmittel in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro fließen. Dies hatte in der Bundesregierung angesichts der geplanten Haushaltskonsolidierung für Diskussionen gesorgt.
Die Koalition steht unter Zeitdruck. Das Bundeskabinett will am 22. September über die Reform entscheiden, die zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Die zusätzlichen Steuermittel werden für den Sozialausgleich gebraucht. Diesen sollen Kassenmitglieder bekommen, wenn Zusatzbeiträge der Kassen zwei Prozent ihres Einkommens überschreiten. Wer den Zusatzbeitrag mindestens sechs Monate nicht zahlt, muss einen Säumniszuschlag in Höhe von drei Monats-Zusatzbeiträgen oder mindestens 30 Euro zahlen. »Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln«, heißt es in dem Entwurf. Einen Anspruch auf Ausgleich haben die Betroffenen nicht, bis der Säumniszuschlag bezahlt ist.
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