Pressemitteilung und Video
Von Dagmar Enkelmann und Katja Kipping
[13.01.2011/Berlin] „Die Regelsatz-Berechnung auf der Grundlage neuer vom Bundesministerium gelieferter Zahlen macht noch einmal deutlich, dass von der Leyens 5-Euro-Verhöhnung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise gerecht wird. SPD und Grüne müssen nun endlich mit der LINKEN einen verfassungskonformen Regelsatz ins Zentrum der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss rücken“, fordert Dagmar Enkelmann, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, zu den heute bekannt gewordenen neuen Berechnungen des Hartz-IV-Regelsatzes. Dagmar Enkelmann weiter:
„Ministerin von der Leyen muss endlich mit der Trickserei aufhören. Sie belügt die Öffentlichkeit und betrügt die Betroffenen, wenn sie behauptet, ihre Regelsatzberechnung sei verfassungskonform. DIE LINKE hatte schon im November eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag der LINKEN vorgelegt. Darin wurde aufgezeigt, dass bereits allein zwei der im Karlsruher Urteil explizit geforderten Korrekturen zu einem Regelsatz von über 390 Euro führen.
Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, nicht nur das physische Existenzminimum für die Betroffenen zu sichern, sondern auch deren gesellschaftliche Teilhabe. Die Sozialverbände haben berechnet, dass das unter einem Regelsatz von 420 Euro auf keinen Fall gegeben ist. DIE LINKE wird sich einer Einigung beim Regelsatz, die auf einen neuerlichen Verfassungsbruch hinausläuft, mit aller Kraft widersetzen.“
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Hier präsentierte Katja Kipping am 29. November 2010 auf einer Pressekonferenz im Karl-Liebknecht-Haus die von Dagmar Enkelmann erwähnte alternative Berechnung der LINKEN zu den Hartz-IV-Regelsätzen.
Diese Berechnung war nötig, weil die Bundesregierung mit undurchsichtigen Tricks die notwendige Erhöhung der Regelsätze auf 5 Euro gedrückt hat und außerdem der Forderung des Gerichts nach Transparenz nicht nachkam. DIE LINKE hat deshalb mit Daten des Statistischem Bundesamtes selbständig ermittelt und festgestellt: 150,00 Euro Erhöhung sind mindestens notwendig.
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