Die „Spitzen“ von cdU/csU und sPD beschließen Koalitions-Papier

… und das noch vor der Mitgliederbefragung

Ein Kommentar von Martin Schnakenberg

Koalition459Wenn hunderte Politiker, Lobbyisten und Experten zwei Monate lang verhandeln, muss es skurrile Ergebnisse geben. In der Tat: Union und SPD haben sich Gedanken über Radwege, Derivate, Mädchen- und Jungenpolitik, Beleidigungen im Internet und Rocker-Clubs gemacht.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/27/koalitions-papier-deutlich-mehr-fahrradfahrer-muessen-helm-tragen/

Bitte unbedingt lesen, um den folgenden Kommentar zu verstehen.

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World Wide War — Eine Verschwörungstheorie?

Nur die Spitze des Eisberges

Eine Kurzbetrachtung von Martin Schnakenberg

Die KonsequenzFast drei Viertel der Menschen sind fest der Überzeugung, dass, wenn „die da oben“ so weitermachen wie bisher, der dritte Weltkrieg nicht mehr weit von uns entfernt ist. Ich behaupte: Wir sind schon mitten drin. Nur wird nicht mehr mit herkömmlichen Waffen gekämpft, sondern die Waffen sind heute: Drohnen (mit Gamesteuerung), Genmanipulationen weltweit, Spionage in allen Bereichen, Zensur der Medien, Bespitzelung sogar der Intimsphäre der Menschen im eigenen Land.

Meinungsfreiheit kann es so auf Dauer nicht mehr geben, wenn man in ständiger Angst leben muss, dass das, was soeben gesagt wurde, in der nächsten Minute gegen einem verwendet wird. Oder diese gesammelten Daten dazu verwendet werden, um einen wahrscheinlichen Unruheort zu lokalisieren, wohin man Einheiten verlegt, um schnellstens eingreifen zu können – auch über die Grenzen des eigenen Landes hinweg.

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Facebook – Das Milliardengeschäft mit der Freundschaft

Aus: Wach auf, Deutschland

Eine Artikelreihe von Martin Schnakenberg

Wach auf, DeutschlandNatürlich hat sich die halbe Welt aufgeregt, als sie erfuhr, dass die Nationale Sicherheitsbehörde (NSA) der USA nicht nur ihr eigenes Volk, sondern auch die Deutschen ausspioniert, ausspäht und überwacht. Natürlich regte sich das EU-Parlament erst da auf, als bekannt wurde, dass sogar sie nicht sicher sind vor Spionage. Und da ging dann das Theater mit einer sorgsamen Inszenierung erst so richtig los:

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Das Internet: Privatsphäre verboten – Spionieren erlaubt

Ein Tummelplatz in- und ausländischer Geheimdienste und sonstiger Verbrecher

Von Martin Schnakenberg

Schlüssel_zur_Macht

Warum über den großen Teich schauen mit grimmigem Gesicht und hängender Unterlippe, weil die Ganoven dort von der Nationalen Sicherheitsbehörde (National Security Agency, NSA) uns auf die Finger schauen. Das Gute liegt doch so nah.

Nehmen wir als Beispiel Berlin. Die dortigen Ganoven, sprich: Regierungsmafia einschl. 2/3 der Opposition, kehren schon seit langem unser Inneres nach außen. Dazu stehen ihnen insgesamt drei Behörden zur Verfügung:

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Noch ein kurzes Wort zur Vorratsdatenspeicherung

Ich wäre jetzt sauer…

Ich kann es nicht lassen und muss noch eine kleine bissige Bemerkung loslassen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt uns doch deutlich, wie unfähig die jetzige und die vorherige Bundesregierung ist und war. Denn einfach ein Gesetz verabschieden, ohne an die Folgen zu denken, zeugt von Nichtwissen oder … von Käuflichkeit. Selbiges passierte auch beim Gesetz der Netzsperren für Kinderpornographie, welches der Bundespräsident just zu dem Zeitpunkt unterschrieb, als sich das Volk mit der römischen Dekadenz a la Westerwelle befasste. So ein Zufall.

Zurück zur Speicherung. Hier ein Beispiel: Angenommen mal, ich erhielte als Orchesterchef pro Tag etwa 50 Fanbriefe per Post. Nicht viel. Aber jetzt sagt die Regierung, ich müsste jeden Brief aufbewahren. Das heißt für mich: Lager. Aber nicht irgendein Lager, sondern ein klimatisiertes mit vielen Regalen. Also neues Zimmer mieten und es entsprechend gestalten. Es verursacht Kosten, die ich keinem abtreten kann.

Dann kommt plötzlich das Gericht und sagt, dass es nicht rechtens wäre und die Lagerung der Fanbriefe nicht notwendig. Was heißt das für mich? Lager räumen, alles vernichten. Das zusätzliche Zimmer ist aber noch für Jahre hinaus gemietet. Also weitere Kosten.

In dieser Situation befinden sich auch gerade die Provider, die zwar kein Zimmer mieten brauchen, dafür aber einen zusätzlichen Server und Speicherplatz, der plötzlich nicht mehr notwendig ist.

Glaubt ihr, dass irgendein Provider in der Zukunft noch auf die Regierung hören wird. Ich jedenfalls würde es nicht mehr tun und sagen: „Macht doch euren Scheiß alleine!“

Und das ist es: die Regierung macht sich bei jedem ihrer Schritte immer mehr unglaubwürdig. Und … verplempert Geld, wo es nicht sein brauchte. Genauso wie bei der Bankenrettung. Es ist ein Schuß in den Ofen, der sehr bald in den Köpfen der Bevölkerung haften bleiben und dann nach hinten losgehen könnte.

Ich bitte darum, dieses zu berücksichtigen, ihr da oben in Berlin. Mehr solcher Fehler, und es kann euch noch nicht mal die BLÖD-Zeitung retten.

Ich wollt’s ja nur mal gesagt haben, nicht dass ihr anschließend sagt: „Er hätte uns ja zumindest mal informieren können.“

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Regelung verstößt gegen Grundgesetz

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig – sie verletzte das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung. Die bereits gesammelten Daten seien „unverzüglich“ zu löschen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns“, das Rückschlüsse „bis in die Privatsphäre“ ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen.

Nicht generell gegen Speicherung der Daten

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Telekommunikationsdaten seien „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“.

Bei der jetzigen Regelung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

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