Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg: Heute Protest vor dem Brandenburger Tor

Anschlag auf die Menschenrechte

Morgen will das St. Petersburger Stadtparlament endgültig einen Gesetzentwurf verabschieden, der die „Propagierung“ von Homosexualiltät unter Strafe stellt. Damit würden die Bürgerechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender praktisch außer Kraft gesetzt. Jedes Eintreten für Toleranz und Gleichberechtigung, jedes offene Auftreten von Lesben und Schwulen ist damit verboten. Das ist ein Anschlag auf die Menschenrechte.

Wir setzen heute ein Zeichen und protestieren vor dem Brandenburger Tor: In großen Buchstaben übermitteln wir folgende Botschaft aus Berlin an das Stadtparlament in St. Petersburg:

LGBTI- Rights are Human Rights! In Russia too!

Termin: Dienstag, 28.02.2012 von 12:30 bis 13:30 Uhr am Brandenburger Tor

LGBTI steht für lesbian, gay, bisexual, transgender and intersexual people. In aller Welt finden heute Aktionen statt gegen das homophobe Gesetzesvorhaben in St. Petersburg, u. a. in Paris, New York, London, Moskau, Brüssel, Rom, Sydney, Buenos Aires, Rio de Janeiro, Hamburg und Neu Delhi.

Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung garantiert. Putins Partei tritt dies erneut mit Füßen. Wir wollen dieser Verletzung von Menschenrechten in Europa entgegentreten!

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.lsvd-blog.de/?p=2188

Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Quarteera e.V und CSD e.V

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Postfach 10 34 14
50474 Köln
T. (0221) 9259610
klaus.jetz@hirschfeld-eddy-stiftung.de
www.hirschfeld-eddy-stiftung.de

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Strafbarkeit von Homosexualität weltweit abschaffen

Information der Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Das Auswärtige Amt hat auf Initiative des Menschenrechts-Beauftragten der Bundesregierung Markus Löning Homosexuellen-Aktivistinnen und Aktivisten aus 13 Ländern Subsahara- Afrikas zu einer Informationsreise „Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle (LGBT) in Deutschland“ im Rahmen des Besucherprogrammes der Bundesregierung eingeladen.

Ziel der Reise ist es, weitergehende Möglichkeiten der Menschenrechtsarbeit aufzuzeigen und Netzwerke aufzubauen, um Informationen, Ideen und Strategien auszutauschen und weiterzuentwickeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen auch die Entwicklung in Deutschland kennenlernen, die zur gesellschaftlichen Akzeptanz sexueller Minderheiten geführt hat.

Markus Löning und Klaus Jetz (Hirschfeld-Eddy-Stiftung) erklärten dazu heute (22.11.) in Berlin:

„Die Strafbarkeit von Homosexualität weltweit abzuschaffen, ist ein zentrales menschenrechtspolitisches Anliegen. Dafür müssen wir jedoch über rein politische Kontakte und Überzeugungsarbeit hinausgehen. Es geht darum, die Möglichkeiten für gesellschaftliche Offenheit möglichst überall auf der Welt zu schaffen. Dabei spielen Bildung und der Aufbau von Netzwerken eine wesentliche Rolle. Diese Reise ist ein wichtiger Schritt, von dem wir uns konkrete Fortschritte für die Arbeit der Aktivisten in Afrika erhoffen.“

In 38 Staaten Afrikas wird Homosexualität kriminalisiert. Die Strafen reichen von langjährigen Haftstrafen bis zur Todesstrafe. Im Rahmen ihres einwöchigen Aufenthalts werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem mit hochrangigen Gesprächspartnern aus der Bundesregierung, dem Bundestag und der Zivilgesellschaft zusammentreffen. Am Donnerstag (25.11., 15.30 Uhr) lädt Markus Löning gemeinsam mit der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zu einer Pressekonferenz ins Auswärtige Amt ein.

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
Renate H. Rampf
Chausseestraße 29, 10115 Berlin
Tel.: (030) 789 54 778, Fax: 789 54 779
E-Mail: hes@hirschfeld-eddy-stiftung.de
www.hirschfeld-eddy-stiftung.de

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Weitere Informationen:

Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Homosexualität

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.

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Aktuell und Menschenverachtend:

D-News, 22.11.2010: Britische Islamschüler nach Scharia unterrichtet. Dazu gehört – so werden die Kinder in den Lehrbüchern hingewiesen – das Händeabhacken bei einem Dieb und die Todesstrafe durch Steinigung bei einem Homosexuellen!!!

heute.de, 21.11.2010: Papst lehnt Priesterweihe von Frauen und Schwulen weiter ab. Frauen? Homosexuelle? Niemals! In der katholischen Kirche bleibt beiden Gruppen die Priesterweihe verwehrt. Das hat Papst Benedikt XVI. in seinem neuen Buch bekräftigt. Dabei gehe es nicht darum, was die Kirche wolle, sondern was sie könne.

Spiegel online, 21.11.2010: „Großer Teil der katholischen Kleriker ist homosexuell“. Der Theologe David Berger wirft der Kirche Schwulenhass vor.

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Lesben und Schwule in das Grundgesetz

Gesetzesentwürfe fordern Ergänzung des Gleichheitsartikels

Im Bundestag findet heute die 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ statt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir begrüßen die von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität. Die von den drei Fraktionen geforderte Grundgesetzänderung zum Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender ist eine der Hauptforderungen des LSVD; ein Anliegen das inzwischen von weiten Teilen der Gesellschaft getragen wird.“

Bislang hat das Gleichbehandlungsgebot Lesben und Schwulen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Nicht einmal die menschenrechtswidrige Verfolgung einvernehmlicher Homosexualität durch den § 175 StGB konnte das Grundgesetz verhindern, weil in Artikel 3 Absatz 3 das Merkmal der sexuellen Identität nicht genannt wird. Bis heute wirkt sich die fehlende Berücksichtigung negativ aus. Gerade der Gesetzgeber hat die Gelegenheit zur Ungleichbehandlung wiederholt genutzt. Von daher sind alle Einwände, eine Verfassungsänderung sei unnötig, fadenscheinig. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz klarstellt: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist verfassungswidrig.

Wir fordern alle Fraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. CDU/CSU und FDP sollten ihre Blockadehaltung aufgeben. Immerhin haben sich auch die von ihnen mitgetragenen Landesregierungen in Hamburg, im Saarland und in Thüringen im Bundesrat für eine entsprechende Initiative ausgesprochen.

3+ Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

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Quelle: LSVD-Bundespressestelle, Renate H. Rampf, 10115 Berlin

Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat aufbrechen

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend

Zum Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend. Das letzte Wort ist damit aber keineswegs gesprochen. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.

Die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, ist ebenso unverschämt wie verlogen. Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten.

Dennoch gibt es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale: Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte eine Annahme empfohlen.

Wichtig ist, dass die Positionierung der CDU in Hamburg und im Saarland sich letztlich innerhalb der Union bundesweit durchsetzt, genauso wie die Position der FDP im Saarland die restliche Partei überzeugen sollte, der rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern auch die verfassungsmäßige Absicherung nicht zu verweigern. Die Kampagne für ein Diskriminierungsverbot geht weiter. Die heutige Bundesratsentscheidung beweist, wie notwendig das ist.

Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, http://www.lsvd.de

Siehe auch die Pressemitteilung von Volker Beck, MdB

 

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