Endlich tut sich was in Sachen Gerechtigkeit. Endlich kommt man dem Lobbyismus, der Bestechlichkeit, der Korruption, der Ignoranz dem Volk gegenüber und der Gier nach Macht und Geld auf die Spur. Aber nicht in Frankreich oder Deutschland oder Skandinavien. Nein, die Österreicher sind es wieder mal, die Europa und der restlichen Welt zeigen, wie ernst man es meinen soll mit der Umsetzung der Demokratie, der Herrschaft des Volkes.
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Wien: Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 14. Januar 2013
https://muskelkater.wordpress.com/2013/01/14/wien-strasser-zu-vier-jahren-haft-verurteilt/
Erklärung des Deutschen Bundestages zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ vom 28. Februar 2012 (2 BvE 8/11)
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil in Sachen „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ verkündet. In dem Organstreitverfahren der Abgeordneten Dr. Peter Danckert und Swen Schulz war streitig, ob ein aus neun Abgeordneten bestehendes Gremium für den Bundestag über eilbedürftige Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) entscheiden darf.
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, erklärt in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union auch in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit stets gewährleistet bleiben muss. Das von einer breiten Mehrheit im Parlament beschlossene, abgestufte System der Beteiligung des Bundestages bei Maßnahmen zur Euro-Rettung muss allerdings nach den Feststellungen des Gerichts in einzelnen Punkten nachjustiert werden.
Das heutige Urteil unterstreicht erneut das Recht und die Pflicht des Deutschen Bundestages, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakte zu entscheiden. Es stellt nun besondere Anforderungen daran, wie das Parlament seine Beteiligung bei Einzelmaßnahmen mit besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sicherzustellen hat. Es bleibt den weiteren parlamentarischen Beratungen vorbehalten, wie das Verfahren diesen Anforderungen entsprechend in zukünftigen Fällen praktisch gestaltet werden kann: Die Handlungsfähigkeit des Bundestages auch in besonderen Fällen notwendiger Vertraulichkeit zu gewährleisten und dabei der Haushaltsverantwortung des Bundestages und seiner Mitglieder im größtmöglichen Maße gerecht zu werden.“
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Veröffentlicht von Gastautoren am 28. Februar 2012
https://muskelkater.wordpress.com/2012/02/28/erklarung-des-deutschen-bundestages-zur-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-in-sachen-beteiligungsrechte-des-bundestagesefsf-vom-28-februar-2012-2-bve-811/
Noch ein kurzes Wort zur Vorratsdatenspeicherung
Ich wäre jetzt sauer…
Ich kann es nicht lassen und muss noch eine kleine bissige Bemerkung loslassen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt uns doch deutlich, wie unfähig die jetzige und die vorherige Bundesregierung ist und war. Denn einfach ein Gesetz verabschieden, ohne an die Folgen zu denken, zeugt von Nichtwissen oder … von Käuflichkeit. Selbiges passierte auch beim Gesetz der Netzsperren für Kinderpornographie, welches der Bundespräsident just zu dem Zeitpunkt unterschrieb, als sich das Volk mit der römischen Dekadenz a la Westerwelle befasste. So ein Zufall.
Zurück zur Speicherung. Hier ein Beispiel: Angenommen mal, ich erhielte als Orchesterchef pro Tag etwa 50 Fanbriefe per Post. Nicht viel. Aber jetzt sagt die Regierung, ich müsste jeden Brief aufbewahren. Das heißt für mich: Lager. Aber nicht irgendein Lager, sondern ein klimatisiertes mit vielen Regalen. Also neues Zimmer mieten und es entsprechend gestalten. Es verursacht Kosten, die ich keinem abtreten kann.
Dann kommt plötzlich das Gericht und sagt, dass es nicht rechtens wäre und die Lagerung der Fanbriefe nicht notwendig. Was heißt das für mich? Lager räumen, alles vernichten. Das zusätzliche Zimmer ist aber noch für Jahre hinaus gemietet. Also weitere Kosten.
In dieser Situation befinden sich auch gerade die Provider, die zwar kein Zimmer mieten brauchen, dafür aber einen zusätzlichen Server und Speicherplatz, der plötzlich nicht mehr notwendig ist.
Glaubt ihr, dass irgendein Provider in der Zukunft noch auf die Regierung hören wird. Ich jedenfalls würde es nicht mehr tun und sagen: „Macht doch euren Scheiß alleine!“
Und das ist es: die Regierung macht sich bei jedem ihrer Schritte immer mehr unglaubwürdig. Und … verplempert Geld, wo es nicht sein brauchte. Genauso wie bei der Bankenrettung. Es ist ein Schuß in den Ofen, der sehr bald in den Köpfen der Bevölkerung haften bleiben und dann nach hinten losgehen könnte.
Ich bitte darum, dieses zu berücksichtigen, ihr da oben in Berlin. Mehr solcher Fehler, und es kann euch noch nicht mal die BLÖD-Zeitung retten.
Ich wollt’s ja nur mal gesagt haben, nicht dass ihr anschließend sagt: „Er hätte uns ja zumindest mal informieren können.“
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 8. März 2010
https://muskelkater.wordpress.com/2010/03/08/noch-ein-kurzes-wort-zur-vorratsdatenspeicherung/
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Regelung verstößt gegen Grundgesetz
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig – sie verletzte das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung. Die bereits gesammelten Daten seien „unverzüglich“ zu löschen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns“, das Rückschlüsse „bis in die Privatsphäre“ ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen.
Nicht generell gegen Speicherung der Daten
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Telekommunikationsdaten seien „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“.
Bei der jetzigen Regelung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.
Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 2. März 2010
https://muskelkater.wordpress.com/2010/03/02/karlsruhe-kippt-vorratsdatenspeicherung/
Wozu TV-Krimi’s – Die Realität ist doch viel spannender
Streifzug durch die Meldungen
Heute hatte ich wahrlich keine große Lust, mich mit neuen Artikeln zu beschäftigen. Für mich ist das, was momentan um uns herum passiert, so verheerend, dass ich über ein Kopfschütteln nicht hinaus komme. Deshalb habe ich mir einfach die aktuelle Ausgabe der Tageszeitung Neues Deutschland vorgenommen und weise euch mal auf vier interessante Artikel hin. Kommentieren werde ich diese nicht, das überlasse ich euch diesmal ganz alleine. Also fangen wir mal an:
»Ohrfeige« für die Bundesregierung
Schelte der Richter: Bildungsausgaben nicht berücksichtigt, Stromkosten pauschal gekürzt
Seit Monaten hatten Betroffene, Verbände und Politiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen gewartet. Wie sich bereits im Vorfeld ankündigt hatte, erachteten die obersten deutschen Richter die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig – die Koalition muss nun bis Ende 2010 nachbessern.
Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Vierte Arbeitsmarktreform (Hartz IV) ist in einem weiteren bedeutenden Punkt verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündete, ist die Höhe der Regelsätze, die die damalige rot-grüne Bundesregierung festgelegt hatte, in einer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Weise berechnet worden und lag offensichtlich von Anfang an weit unter dem tatsächlichen Bedarf. (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) Die nachfolgend dafür Verantwortlichen, das heißt zunächst die Große Koalition und seit vergangenem Herbst die schwarz-gelbe Bundesregierung, unterließen aus fiskalischen Gründen bewusst eine Neuberechnung.
Weiter: http://www.neues-deutschland.de/artikel/164829.ohrfeige-fuer-die-bundesregierung.html
Nachhaken im Fall Ostermann
Im Saarland will die Opposition das Zustandekommen der »Jamaika«-Regierung untersuchen
Im Saarland gerät die Regierung unter Druck: Ein Untersuchungsausschuss soll sich mit der möglichen Einflussnahme des Unternehmers Hartmut Ostermann auf das Zustandekommen der Koalition befassen. Ein zweiter Ausschuss soll die Finanzierung des Freizeitparks Gondwana untersuchen.
Die »Jamaika-Koalition« an der Saar ist noch keine einhundert Tage im Amt, doch bereits jetzt sieht sie sich gleich zwei Untersuchungsausschüssen gegenüber. Die Oppositionsparteien SPD und die LINKE wollen dabei unter anderem die Rolle des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann, auch bekannt als »Pate von der Saar«, beim Zustandekommen der Regierung aus CDU, FDP und Grünen klären.
Weiter: http://www.neues-deutschland.de/artikel/164858.nachhaken-im-fall-ostermann.html
Kalte Winde Richtung Weißes Haus
Moskau wirft den USA und der NATO Aufrüstung zum Nachteil Russlands vor
Russland fühlt sich von der NATO und von dem geplanten US-Raketenschild bedroht. Die USA sehen indes keinen Grund für solche Befürchtungen.
Moskau/Washington (dpa/AFP/ ND). Russland macht die Unterzeichnung eines neuen atomaren Abrüstungsabkommens vom Verzicht der USA auf ihre Raketenabwehr-Pläne in Europa abhängig. Das in Rumänien geplante System sei klar gegen Russland gerichtet, sagte Moskaus Generalstabschef Nikolai Makarow im staatlichen Fernsehsender Russland 24. Es bestehe daher ein Zusammenhang zwischen den US-Plänen und dem neuen START-Vertrag über die Reduzierung strategischer Offensivwaffen. Russland und die USA verhandeln über ein Nachfolgedokument für das Anfang Dezember ausgelaufene Abkommen.
Weiter: http://www.neues-deutschland.de/artikel/164855.kalte-winde-richtung-weisses-haus.html
Heiße Fracht, heißer Protest
Atommülltransport mit neuartigem Castor
Beim nächsten Castortransport nach Gorleben im Herbst kommen erstmals neuartige Behälter zum Einsatz. Diese beinhalten noch heißeren und stärker strahlenden Müll als die in der Vergangenheit genutzten Castoren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte kürzlich eine Änderungsgenehmigung für die Aufbewahrung der neuen Behälter vom Typ Castor HAW 28 M im Gorlebener Zwischenlager. HAW steht für »High Active Waste« (hoch aktiver Müll), die Ziffer 28 gibt die Zahl der in den Containern befindlichen Glaskokillen an. Diese Metallzylinder enthalten in flüssiges Glas eingeschmolzenen Atommüll.
Die Entwicklung der neuen Container war nötig geworden, weil der aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague nach Deutschland zu transportierende Atommüll heißer ist und stärker strahlt als die bisher angelieferten Abfälle. Gründe sind ein stärkerer Abbrand der Brennstäbe sowie der Umstand, dass die Kokillen erst vor Kurzem produziert wurden und deswegen »heißer« sind als die schon eine Weile in La Hague gelagerten, etwas abgekühlten Kokillen.
Weil es erhebliche Verzögerungen bei der Zulassung des neuen Castors gab, fiel im vergangenen Jahr der Transport aus. Im September wurde in Gorleben aber die Kalthantierung geprobt. Atomgegner begleiteten den An- und Abtransport des leeren Behälters mit Blockaden und Protesten.
Weiter: http://www.neues-deutschland.de/artikel/164865.heisse-fracht-heisser-protest.html
So, das war’s von mir. Viel Input beim Lesen.
Veröffentlicht von Martin Schnakenberg am 11. Februar 2010
https://muskelkater.wordpress.com/2010/02/11/wozu-tv-krimis-die-realitat-ist-doch-viel-spannender/