CSU erhielt 565.000 Euro als Spende

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

BundesadlerBerlin: (hib/STO) Die CSU hat im Oktober dieses Jahres 565.000 Euro als Spende vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie erhalten. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/22) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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Muskelkater: Wer bietet mehr? Wann, wieviel und an wen? Man darf gespannt sein, wer als nächster Kandidat spenden wird. – Atomlobby? – Pharmaindustrie? – Noch mal Autoindustrie, diesmal Daimler oder VW? Eine Spende von Porsche für die maroden Autobahnen wäre doch geil. Damit sie noch stärkere Benzinfresser und Dreckschleuder bauen können. – Und das Hotelgewerbe? Ach nee, die hatten wir ja schon. – Aber die Katholische Kirche oder der Bauernverband? Haben die überhaupt schon mal gespendet oder bekommen die nur laufend Subventionen bzw. neue Residenzen für ihre Kardinäle? – Aber die Banken wären doch mal wieder an der Reihe. Oder irre ich mich da?

Zum Trost: Wenn gar nichts mehr läuft, hilft gerne der Steuerzahler aus. Natürlich und selbstverständlich ohne Spendenquittung, nicht wahr?

Erklärung des Deutschen Bundestages zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ vom 28. Februar 2012 (2 BvE 8/11)

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil in Sachen „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ verkündet. In dem Organstreitverfahren der Abgeordneten Dr. Peter Danckert und Swen Schulz war streitig, ob ein aus neun Abgeordneten bestehendes Gremium für den Bundestag über eilbedürftige Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) entscheiden darf.

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, erklärt in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union auch in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit stets gewährleistet bleiben muss. Das von einer breiten Mehrheit im Parlament beschlossene, abgestufte System der Beteiligung des Bundestages bei Maßnahmen zur Euro-Rettung muss allerdings nach den Feststellungen des Gerichts in einzelnen Punkten nachjustiert werden.

Das heutige Urteil unterstreicht erneut das Recht und die Pflicht des Deutschen Bundestages, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakte zu entscheiden. Es stellt nun besondere Anforderungen daran, wie das Parlament seine Beteiligung bei Einzelmaßnahmen mit besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sicherzustellen hat. Es bleibt den weiteren parlamentarischen Beratungen vorbehalten, wie das Verfahren diesen Anforderungen entsprechend in zukünftigen Fällen praktisch gestaltet werden kann: Die Handlungsfähigkeit des Bundestages auch in besonderen Fällen notwendiger Vertraulichkeit zu gewährleisten und dabei der Haushaltsverantwortung des Bundestages und seiner Mitglieder im größtmöglichen Maße gerecht zu werden.“

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