CDU-Parteitag lehnt steuerliche Gleichstellung ab

Argumentation des Verfassungsgerichts ignoriert

LSVDMit großer Mehrheit haben die Delegierten des CDU-Parteitages gegen einen Antrag zur steuerlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gestimmt. Dagegen wurde der diskriminierende Antrag des Kreisverbandes Fulda in sprachlich entschärfter Form angenommen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

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LSVD & FES: Regenbogenfamilienseminar mit brandneuen Themen

30. Sept. bis 2. Okt. 2011 – Anmeldungen ab jetzt

Von Dr. Elke Jansen, Projekt „Regenbogenfamilien“

Liebe Freundinnen und Freunde, wie auch in den vergangenen Jahren führen wir das LSVD-Familienseminar 2011 gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung durch.

Unter dem Motto „Regenbogenfamilien eine neue Familienform: Herausforderungen & Gestaltungsräume“ lädt der LSVD ein zum achten Familienseminar für lesbische Mütter, schwule Väter und solche, die es werden wollen.

Es findet vom 30. September bis zum 02. Oktober 2011 im „Haus am Pichelssee“ in Berlin (Spandau) statt.

„Regenbogenfamilien“ haben sich als eigenständige Familienform etabliert, wie Eineltern- oder Patchworkfamilien. Eine junge unkonventionelle Familienform zu sein, bietet Nachteile, aber auch Vorteile:

Für Familienmodelle, die dem Vater-Mutter-Kind(er)-Konzept nicht entsprechen, gehört es zum Alltag, immer wieder mit klassischen Familien- und Rollenkonzepten verglichen zu werden. Problematisch wird das Abweichen von klassischen Familienstrukturen immer dort, wo die „Nicht-Anwesenheit“ eines Elternteils als Defizit bewertet und vermittelt wird. Gerade Regenbogenfamilien sehen sich hier mit etlichen Vorbehalten gegenüber ihrer Familienform konfrontiert, die die rechtliche wie gesellschaftliche Ungleichbehandlung fördern.

Auf der anderen Seite bietet diese Abweichung von klassischen Familienkonzepten Mütter- und Väterpaaren in Regenbogenfamilien wie in Mehrelternkonstellationen die Möglichkeit, individuelle Beziehungsstrukturen und Rollendefinitionen neu zu entwickeln, zu erproben und zu etablieren.

Wo stehen lesbische Mütter, schwule Väter und ihre Kinder heute in Recht, Politik und Gesellschaft? Welche Wege stehen Lesben und Schwulen in Deutschland aktuell für die Verwirklichung eines Kinderwunsches offen? Welche Handlungsspielräume bieten sich Regenbogenfamilien bei der Definition und Gestaltung von Elternschaft und Erziehung?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt unseres Familienseminars. Lesbische Mütter, schwule Väter und ihre Kinder sowie Lesben und Schwule, die über Familiengründung nachdenken, sind herzlich eingeladen, sich in Vorträgen und Arbeitsgruppen zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen.

Kinder und Jugendliche aus Regenbogenfamilien sind herzlich willkommen, gemeinsam mit ihren Eltern am Seminar teilzunehmen. Parallel zu den Arbeitsphasen wird eine Kinderbetreuung angeboten.

Programm und Anmeldeformular finden sich hier.

Dr. Elke Jansen
Projekt „Regenbogenfamilien“
Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) e.V.
Pipinstr. 7
50667 Köln
Tel.: 0221-925961-16
Fax: 0221-925961-11
Email: Elke.Jansen@lsvd.de
http://www.family.lsvd.de/

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Terminhinweis: Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Geschichte und Gedenken

Pressemitteilung des LSVD

Vom 8. – 10. Oktober 2010 veranstalten die Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Workshop „Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Geschichte und Gedenken“. Die Veranstaltung findet in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück statt.

Der Workshop wird die Frage nach der Verfolgung sozial und sexuell unangepasster Frauen im „Dritten Reich“ ebenso diskutieren wie Homophobie in der Erinnerungsgeschichte Ravensbrücks. Ein dritter Schwerpunkt liegt in den verschiedenen Formen der identitätspolitischen Besetzung der Geschichte des Frauenkonzentrationslagers. Der Workshop widmet sich abschließend der Frage, welche Funktion und Bedeutung der Kategorie Geschlecht im Kontext öffentlichen Gedenkens zukommt. Mit Vorträgen unter anderem von Dr. Gudrun Hauer, Dr. Kirsten Plötz, Dr. Susanne zur Nieden, Dr. Claudia Schoppmann, Johann Kirchknopf, Dr. Jens Dobler, Dr. Insa Eschebach, Dr. Klaus Müller, Prof. Dr. Stefanie Endlich und Dr. Corinna Tomberger.

Der Workshop wird gefördert vom Schwulen Museum Berlin, der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung und der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.

Programm: http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/Tagungen/flyer_homophobieworkshop_ravensbrueck.pdf

Anmeldung und Tagungsbüro: Janna Lölke: loelke@ravensbrueck.de

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Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 – 78 95 47 78, Fax: 030 – 78 95 47 79, E-Mail: Presse@lsvd.de, Home: www.artikeldrei.de, www.lsvd.de

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Lesben und Schwule in das Grundgesetz

Gesetzesentwürfe fordern Ergänzung des Gleichheitsartikels

Im Bundestag findet heute die 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ statt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir begrüßen die von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität. Die von den drei Fraktionen geforderte Grundgesetzänderung zum Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender ist eine der Hauptforderungen des LSVD; ein Anliegen das inzwischen von weiten Teilen der Gesellschaft getragen wird.“

Bislang hat das Gleichbehandlungsgebot Lesben und Schwulen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Nicht einmal die menschenrechtswidrige Verfolgung einvernehmlicher Homosexualität durch den § 175 StGB konnte das Grundgesetz verhindern, weil in Artikel 3 Absatz 3 das Merkmal der sexuellen Identität nicht genannt wird. Bis heute wirkt sich die fehlende Berücksichtigung negativ aus. Gerade der Gesetzgeber hat die Gelegenheit zur Ungleichbehandlung wiederholt genutzt. Von daher sind alle Einwände, eine Verfassungsänderung sei unnötig, fadenscheinig. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz klarstellt: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist verfassungswidrig.

Wir fordern alle Fraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. CDU/CSU und FDP sollten ihre Blockadehaltung aufgeben. Immerhin haben sich auch die von ihnen mitgetragenen Landesregierungen in Hamburg, im Saarland und in Thüringen im Bundesrat für eine entsprechende Initiative ausgesprochen.

3+ Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

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Quelle: LSVD-Bundespressestelle, Renate H. Rampf, 10115 Berlin

Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat aufbrechen

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend

Zum Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend. Das letzte Wort ist damit aber keineswegs gesprochen. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.

Die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, ist ebenso unverschämt wie verlogen. Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten.

Dennoch gibt es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale: Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte eine Annahme empfohlen.

Wichtig ist, dass die Positionierung der CDU in Hamburg und im Saarland sich letztlich innerhalb der Union bundesweit durchsetzt, genauso wie die Position der FDP im Saarland die restliche Partei überzeugen sollte, der rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern auch die verfassungsmäßige Absicherung nicht zu verweigern. Die Kampagne für ein Diskriminierungsverbot geht weiter. Die heutige Bundesratsentscheidung beweist, wie notwendig das ist.

Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, http://www.lsvd.de

Siehe auch die Pressemitteilung von Volker Beck, MdB

 

Auftritt des Hass-Predigers verbieten

Eine Information des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.

Proteste gegen Bilal Philips

Der islamische Prediger Bilal Philips, der die Todesstrafe für Schwule fordert, hält heute Abend einen Vortrag in Stuttgart. Dazu erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir sind entsetzt darüber, dass der islamische Hass-Prediger Bilal Philips heute in der Kulturhaus Arena in Stuttgart auftreten soll. In einem 18-minütigen, im Internet zugänglichen Video rechtfertigt Philips die Tötung Homosexueller.

Unseres Erachtens erfüllen die Ausführungen von Herrn Philips den Tatbestand der Volksverhetzung. Derartiges Gedankengut darf kein öffentliches Gehör bekommen.

Die von Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Glaubensfreiheit wird missbraucht, wenn zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und zur Tötung Homosexueller aufgerufen wird. Artikel 4 GG findet seine Grenzen in der Werteordnung der Verfassung, insbesondere in Artikel 1 GG, der die Unantastbarkeit der menschlichen Würde garantiert.

Der LSVD hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart informiert und die Prüfung eines Verbotes gefordert.

Das Kulturhaus Arena distanziert sich von homophoben Äußerungen und religiösem Extremismus, sieht sich aber an den Mietvertrag mit dem Veranstalter, der IBK Braunschweig e.V., gebunden.

Weitere Vorträge von Bilal Philips sind in Dortmund (Beyaz Saray Halle) in Berlin (Al-Nur-Moschee) und in Hannover geplant. Die in der Neuköllner Al-Nur-Moschee (Berlin) geplante Veranstaltung wurde nach heftigen Protesten abgesagt.

LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin, Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin. Tel.: 030 – 78 95 47 78, Fax: 030 – 78 95 47 79, E-Mail: Presse@lsvd.de, www.lsvd.de

Weitere Infos: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Neukoelln-Hass-Prediger-Homophobie;art270,2820228

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