Terminhinweis: Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Geschichte und Gedenken

Pressemitteilung des LSVD

Vom 8. – 10. Oktober 2010 veranstalten die Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Workshop „Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Geschichte und Gedenken“. Die Veranstaltung findet in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück statt.

Der Workshop wird die Frage nach der Verfolgung sozial und sexuell unangepasster Frauen im „Dritten Reich“ ebenso diskutieren wie Homophobie in der Erinnerungsgeschichte Ravensbrücks. Ein dritter Schwerpunkt liegt in den verschiedenen Formen der identitätspolitischen Besetzung der Geschichte des Frauenkonzentrationslagers. Der Workshop widmet sich abschließend der Frage, welche Funktion und Bedeutung der Kategorie Geschlecht im Kontext öffentlichen Gedenkens zukommt. Mit Vorträgen unter anderem von Dr. Gudrun Hauer, Dr. Kirsten Plötz, Dr. Susanne zur Nieden, Dr. Claudia Schoppmann, Johann Kirchknopf, Dr. Jens Dobler, Dr. Insa Eschebach, Dr. Klaus Müller, Prof. Dr. Stefanie Endlich und Dr. Corinna Tomberger.

Der Workshop wird gefördert vom Schwulen Museum Berlin, der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung und der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.

Programm: http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/Tagungen/flyer_homophobieworkshop_ravensbrueck.pdf

Anmeldung und Tagungsbüro: Janna Lölke: loelke@ravensbrueck.de

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Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 – 78 95 47 78, Fax: 030 – 78 95 47 79, E-Mail: Presse@lsvd.de, Home: www.artikeldrei.de, www.lsvd.de

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Vatikan will Hexenjagd auf Homosexuelle starten

Sündenbock gesucht

Kardinalstaatssekretär Bertone, der von internationalen Medien beschuldigt wird, den Fall Pater Murphy vertuscht zu haben, hat gestern behauptet, es gäbe einen Zusammenhang von Homosexualität und Pädophilie.

Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Das ist der Gipfel der Verlogenheit: Statt die Verantwortung für die jahrzehntelange Vertuschung des sexuellen Missbrauchs zu übernehmen und den Weg der Aufklärung zu gehen, versucht Bertone eine andere Gruppe für schuldig zu sprechen – die Wahl fiel auf die Homosexuellen. Ist das der Marschbefehl für eine neue Hexenjagd?“

Als Regierungschef des Vatikans ist dieser Mann der Vertuschung und Ablenkung eine klare Fehlbesetzung. Statt der Nächstenliebe sieht er sich der Diskriminierung verpflichtet, statt wirksam am zukünftigen Schutz der Kinder mitzuwirken, sät er Hass und predigt die Unwahrheit.

„Homosexualität ist keine Sünde!“ Das hat die Hamburgische Bischöfin Maria Jepsen in ihrem Grußwort zum 20jährigen Jubiläum des LSVD noch einmal klar gestellt. Der Vatikan hingegen hetzt seit vielen Jahren systematisch gegen Homosexuelle.

Die Katholische Kirche macht sich damit mitschuldig an den Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen. Das ist unentschuldbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Homosexuelle zu den Opfern kirchenpolitischer Verantwortungslosigkeit werden.

Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, eMail: Presse@lsvd.de, http://www.artikeldrei.de, http://www.lsvd.de

Papa, Matze hat gesagt … – Heute: Abstammung und Verwandtschaft

Vater und Sohn im Zwiegespräch

Heute habe ich mir mal ein Thema vorgenommen, was sowohl von der biologischen Seite her interessant ist, als auch, und hier ganz besonders, von der gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen. Und wenn der Sohn schon zum Vater geht und damit anfängt, was der ebenfalls 11-jährige Sohn eines anderen Vaters gesagt hat, ist das schon ein Zündstoff für eine interessante Unterhaltung mit vielen Themenbereichen, die alle zum gleichen Ziel führen, aber … die diesmal so ganz anders ausgeht, als wie man gewohnt ist … und dazu noch sehr provozierend.

Übrigens habe ich zwischen den Zeilen noch etwas Platz gelassen, damit man auch die lesen kann. 😉

Aber auch, wenn dieser Dialog diesmal nicht so mit Witz durchdrungen ist, wie die vorherigen, … trotzdem viel Spaß … und beim Lesen ein kleines Oops- oder Aha-Erlebnis.

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Lesben und Schwule in das Grundgesetz

Gesetzesentwürfe fordern Ergänzung des Gleichheitsartikels

Im Bundestag findet heute die 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ statt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir begrüßen die von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität. Die von den drei Fraktionen geforderte Grundgesetzänderung zum Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender ist eine der Hauptforderungen des LSVD; ein Anliegen das inzwischen von weiten Teilen der Gesellschaft getragen wird.“

Bislang hat das Gleichbehandlungsgebot Lesben und Schwulen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Nicht einmal die menschenrechtswidrige Verfolgung einvernehmlicher Homosexualität durch den § 175 StGB konnte das Grundgesetz verhindern, weil in Artikel 3 Absatz 3 das Merkmal der sexuellen Identität nicht genannt wird. Bis heute wirkt sich die fehlende Berücksichtigung negativ aus. Gerade der Gesetzgeber hat die Gelegenheit zur Ungleichbehandlung wiederholt genutzt. Von daher sind alle Einwände, eine Verfassungsänderung sei unnötig, fadenscheinig. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz klarstellt: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist verfassungswidrig.

Wir fordern alle Fraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. CDU/CSU und FDP sollten ihre Blockadehaltung aufgeben. Immerhin haben sich auch die von ihnen mitgetragenen Landesregierungen in Hamburg, im Saarland und in Thüringen im Bundesrat für eine entsprechende Initiative ausgesprochen.

3+ Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

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Quelle: LSVD-Bundespressestelle, Renate H. Rampf, 10115 Berlin

Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat aufbrechen

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend

Zum Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend. Das letzte Wort ist damit aber keineswegs gesprochen. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.

Die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, ist ebenso unverschämt wie verlogen. Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten.

Dennoch gibt es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale: Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte eine Annahme empfohlen.

Wichtig ist, dass die Positionierung der CDU in Hamburg und im Saarland sich letztlich innerhalb der Union bundesweit durchsetzt, genauso wie die Position der FDP im Saarland die restliche Partei überzeugen sollte, der rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern auch die verfassungsmäßige Absicherung nicht zu verweigern. Die Kampagne für ein Diskriminierungsverbot geht weiter. Die heutige Bundesratsentscheidung beweist, wie notwendig das ist.

Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin, http://www.lsvd.de

Siehe auch die Pressemitteilung von Volker Beck, MdB

 

Bundesrat verhandelt über Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

Berlin, Bremen und Hamburg starten Initiative

LSVDNa endlich kommt Schwung in die Sache: Heute berät der Bundesrat  über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 (Drucksache 741/09). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“. Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesantrag von Regierungen getragen wird, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind.

Die Mehrparteien-Initiative setzt ein starkes Signal für die Gleichberechtigung von Lesben. Schwulen und Transgendern. Wir appellieren an die anderen Bundesländer, sich der Initiative anzuschließen. Auch der neue Bundestag sollte die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung setzen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, diese Frage in die laufenden Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.“

Denn bislang fehlt im Deutschen Recht immer noch ein umfassender Diskriminierungsschutz. Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist. Dieses ist eindeutig eine Diskriminierung, die nicht mehr länger hinnehmbar ist. Die Gesetzesinitiative unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern.

Hier gibt’s die Informationen zu den Gesetzesinitiativen

(Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf)

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland stellt Forderungen

Endlich ist es soweit: der LSVD geht in die Offensive und unterbreitet Vorschläge für die Koalitionsvereinbarung.

Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD:

„Wir haben heute den Verhandlungspartnern von CDU/CSU und FDP unsere Vorschläge zur Aufnahme in den Koalitionsvertrag unterbreitet. Wir meinen, es ist an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien endlich rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden.

Zudem muss das Kriterium der „sexuellen Identität“ im Gleichheitsartikel des Grundgesetzes verankert werden.

Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Bekämpfung antihomosexueller Gewalt und Homophobie festgeschrieben werden.

Beim Thema Menschenrechte sollte sich die Koalition verpflichten, für eine weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität einzutreten und die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Menschenrechtspolitik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu machen.

Die Koalitionspartner sollten sich zudem darauf verständigen, die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland zu rehabilitieren und zu entschädigen.“

Die ausführliche Fassung des Vorschlages für eine Koaltionsvereinbarung findet sich auf der LSVD-Homepage unter: http://www.lsvd.de/1231.0.html

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