Menschenrechte: Nr. 2 – Keine Diskriminierung

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Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

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Dutch (Nederlands) Artikel 2: Een ieder heeft aanspraak op alle rechten en vrijheden, in deze Verklaring opgesomd, zonder enig onderscheid van welke aard ook, zoals ras, kleur, geslacht, taal, godsdienst, politieke of andere overtuiging, nationale of maatschappelijke afkomst, eigendom, geboorte of andere status.

Verder zal geen onderscheid worden gemaakt naar de politieke, juridische of internationale status van het land of gebied, waartoe iemand behoort, onverschillig of het een onafhankelijk, trust-, of niet-zelfbesturend gebied betreft, dan wel of er een andere beperking van de soevereiniteit bestaat.

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English Article 2: Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.

Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.

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Finnish (Suomi) 2. Artikla: Jokainen on oikeutettu kaikkiin tässä julistuksessa esitettyihin oikeuksiin ja vapauksiin ilman minkäänlaista rotuun, väriin, sukupuoleen, kieleen, uskontoon, poliittiseen tai muuhun mielipiteeseen, kansalliseen tai yhteiskunnalliseen alkuperään, omaisuuteen, syntyperään tai muuhun tekijään perustuvaa erotusta.

Mitään erotusta ei myöskään pidä tehdä sen maan tai alueen valtiollisen, hallinnollisen tai kansainvälisen aseman perusteella, johon henkilö kuuluu, olipa tämä alue itsenäinen, huoltohallinnossa, itsehallintoa vailla tai täysivaltaisuudeltaan minkä tahansa muun rajoituksen alainen.

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French (Français) Article 2: Chacun peut se prévaloir de tous les droits et de toutes les libertés proclamés dans la présente Déclaration, sans distinction aucune, notamment de race, de couleur, de sexe, de langue, de religion, d’opinion politique ou de toute autre opinion, d’origine nationale ou sociale, de fortune, de naissance ou de toute autre situation.

De plus, il ne sera fait aucune distinction fondée sur le statut politique, juridique ou international du pays ou du territoire dont une personne est ressortissante, que ce pays ou territoire soit indépendant, sous tutelle, non autonome ou soumis à une limitation quelconque de souveraineté.

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Greek (Ellinika‘) ΑΡΘΡΟ 2: Κάθε άνθρωπος δικαιούται να επικαλείται όλα τα δικαιώματα και όλες τις ελευθερίες που προκηρύσσει η παρούσα Διακήρυξη, χωρίς καμία απολύτως διάκριση, ειδικότερα ως προς τη φυλή, το χρώμα, το φύλο, τη γλώσσα, τις θρησκείες, τις πολιτικές ή οποιεσδήποτε άλλες πεποιθήσεις, την εθνική ή κοινωνική καταγωγή, την περιουσία, τη γέννηση ή οποιαδήποτε άλλη κατάσταση.

Δεν θα μπορεί ακόμα να γίνεται καμία διάκριση εξαιτίας του πολιτικού, νομικού ή διεθνούς καθεστώτος της χώρας από την οποία προέρχεται κανείς, είτε πρόκειται για χώρα ή εδαφική περιοχή ανεξάρτητη, υπό κηδεμονία ή υπεξουσία, ή που βρίσκεται υπό οποιονδήποτε άλλον περιορισμό κυριαρχίας.

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Irish Gaelic (Gaeilge) Airteagal 2: Tá teideal ag gach uile dhuine chun na gceart agus na saoirsí go léir atá leagtha amach sa Dearthú seo, gan idirdhealú dáon tsaghas, go háirithe maidir le cine, dath, gnéas, teanga, creideamh, tuairim pholitíochta nó tuarim eile, bunadh náisiúnta nó sóisilach, maoin, breith nó céimíocht eile,

Fairis sin, ní déanfar aon idirdhealú ar fhoras no céimíochta poiliticiúla, dlínsiúla nó eadarnáisiúnta atá ag an tír nó an chríoch len mbaineann duine, pé acu críoch neamhspleách, críoch iontaobhais, nó críoch gan rialtas dúchais í, nó críoch a bhfuil aon teoranta eile ar a ceannasacht.

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Italian (Italiano) Articolo 2: Ad ogni individuo spettano tutti i diritti e tutte le libertà enunciate nella presente Dichiarazione, senza distinzione alcuna, per ragioni di razza, di colore, di sesso, di lingua, di religione, di opinione politica o di altro genere, di origine nazionale o sociale, di ricchezza, di nascita o di altra condizione. Nessuna distinzione sarà inoltre stabilita sulla base dello statuto politico, giuridico o internazionale del paese o del territorio cui una persona appartiene, sia indipendente, o sottoposto ad amministrazione fiduciaria o non autonomo, o soggetto a qualsiasi limitazione di sovranità.

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Norsk, Norwegian (Bokmål) Artikkel 2: Enhver har krav på alle de rettigheter og friheter som er nevnt i denne erklæring, uten forskjell av noen art, f. eks. på grunn av rase, farge, kjønn, språk, religion, politisk eller annen oppfatning, nasjonal eller sosial opprinnelse eiendom, fødsel eller annet forhold.

Det skal heller ikke gjøres noen forskjell på grunn av den politiske, rettslige eller internasjonale stilling som innehas av det land eller det område en person hører til, enten landet er uavhengig, står under tilsyn, er ikke-selvstyrende, eller på annen måte har begrenset suverenitet.

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Polish (Polski) Artykuł 2: Każdy człowiek posiada wszystkie prawa i wolności zawarte w niniejszej Deklaracji bez względu na jakiekolwiek różnice rasy, koloru, płci, języka, wyznania, poglądów politycznych i innych, narodowości, pochodzenia społecznego, majątku, urodzenia lub jakiegokolwiek innego stanu.

Nie wolno ponadto czynić żadnej różnicy w zależności od sytuacji politycznej, prawnej lub międzynarodowej kraju lub obszaru, do którego dana osoba przynależy, bez względu na to, czy dany kraj lub obszar jest niepodległy, czy też podlega systemowi powiernictwa, nie rządzi się samodzielnie lub jest w jakikolwiek sposób ograniczony w swej niepodległości.

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Russian (Russky) Статья 2: Каждый человек должен обладать всеми правами и всеми свободами, провозглашенными настоящей Декларацией, без какого бы то ни было различия, как-то в отношении расы, цвета кожи, пола, языка, религии, политических или иных убеждений, национального или социального происхождения, имущественного, сословного или иного положения.

Кроме того, не должно проводиться никакого различия на основе политического, правового или международного статуса страны или территории, к которой человек принадлежит, независимо от того, является ли эта территория независимой, подопечной, несамоуправляющейся или как-либо иначе ограниченной в своем суверенитете.

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Spanish (Español) Artículo 2: Toda persona tiene los derechos y libertades proclamados en esta Declaración, sin distinción alguna de raza, color, sexo, idioma, religión, opinión política o de cualquier otra índole, origen nacional o social, posición económica, nacimiento o cualquier otra condición.

Además, no se hará distinción alguna fundada en la condición política, jurídica o internacional del país o territorio de cuya jurisdicción dependa una persona, tanto si se trata de un país independiente, como de un territorio bajo administración fiduciaria, no autónomo o sometido a cualquier otra limitación de soberanía.

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Swedish (Svenska) Artikel 2: Var och en är berättigad till alla de rättigheter och friheter som uttalas i denna förklaring utan åtskillnad av något slag, såsom på grund av ras, hudfärg, kön, språk, religion, politisk eller annan uppfattning, nationellt eller socialt ursprung, egendom, börd eller ställning i övrigt. Ingen åtskillnad får heller göras på grund av den politiska, rättsliga eller internationella status som råder i det land eller det område som en person tillhör, vare sig detta land eller område är oberoende, står under förvaltarskap, är icke-självstyrande eller är underkastat någon annan begränsning av sin suveränitet.

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Turkish (Türkçe) Madde 2: Herkes, ırk, renk, cinsiyet, dil, din, siyasi veya diğer herhangi bir akide, milli veya içtimai menşe, servet, doğuş veya herhangi diğer bir fark gözetilmeksizin işbu Beyannamede ilan olunan tekmil haklardan ve bütün hürriyetlerden istifade edebilir.

Bundan başka, bağımsız memleket uyruğu olsun, vesayet altında bulunan, gayri muhtar veya sair bir egemenlik kayıtlamasına tabi ülke uyruğu olsun, bir şahıs hakkında, uyruğu bulunduğu memleket veya ülkenin siyasi, hukuki veya milletlerarası statüsü bakımından hiçbir ayrılık gözetilmeyecektir.


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Weitere Sprachen…

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Der Kreuzzug der Kinder

Ein Stück Kirchengeschichte und eine Schande für die Menschheit

Eine ZDF-Dokumentation aus der Reihe „SPHINX“

Es dauert nicht mehr lange, bis es wieder mal Weihnachten ist. Für viele Geschäfte beginnt Weihnachten immer früher, am liebsten gleich nach Pfingsten – zumindest nach den Sommerferien. Während ich es noch erlebt habe, dass mit dem Kommen von Sünnerklaas mit siene witte Perd zuerst die Zeit der Ruhe und des Bastelns begann und der erste Höhepunkt das Erscheinen der Lichtbringerin Lucia war (und danach erst die Schaufenster mit Spielzeugen und anderen Geschenken geschmückt wurden), erleben die Kinder heute Weihnachten als reinen Kommerzbetrieb, der entweder keine Wünsche mehr offen lässt oder genau das Gegenteil – je nach Geldbeutel der Eltern. Betrachtet man den Zustand der meisten Kinder auf diesem Planeten, dann kommt eher der leere oder überhaupt kein Geldbeutel in Frage mit Kriegen und Hungersnöten. Und das meist sogar mit dem Segen der Kirche, der, finanziell gesehen, auch nicht grade billig ist.

Deshalb ist es angebracht, mal aufzuzeigen, welche Verbrechen die Kirche, der Glauben und die religiösen Fanatiker sonst noch hervor brachten. Eine ZDF-Dokumentation aus der Reihe Sphinx über den Kinderkreuzzug im Jahre 1212, welches zu den ruchlosesten Kapiteln der Geschichte gehört.

Ein Kommentator schrieb, als ich diese YouTube-Videos (damals 5-teilig) zum ersten Mal in einem anderen Blog veröffentlichte: „Ein schönes Beispiel, wohin religiöse Verblendung und Menschenverachtung führen. Erst wurde den Kindern eine Gehirnwäsche verpasst, dann ließ man sie ins Verderben laufen, und am Ziel angekommen wurden sie dann noch von guten Christenmenschen in die Sklaverei verkauft.“

Alles schön und gut, aber Vorsicht: Damals, Heute und Morgen sind nur Worte. Was damals der wahnsinnige Klerus erdachte, kann morgen durch die gemeinsame Macht der Wirtschaft und der Finanzmärkte neu ersonnen werden. Schon heute denkt man über Privatarmeen nach...

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ZDF-Doku aus der Reihe SPHINX: Der Kreuzzug der Kinder

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Lasst so etwas nie wieder zu!

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10.500 v. Chr. – Der Untergang der ersten Hochkultur

Suche nach der verlorenen Zivilisation

Von Martin Schnakenberg

Menschen aller Epochen haben vor Wunder gestanden, die sie sich nicht erklären konnten. Seien es jetzt Naturwunder wie Blitz und Donner, oder auch das plötzliche Feuer, der Regen, der Wind oder die Wellen des Ozeans. Oder seien es von Menschen erschaffene Bauwerke, die Geheimnisse bargen, die in der Vergangenheit den Göttern zugeschrieben wurden … oder geheimnissvollen Besuchern von den Sternen.

Kurz nachdem die ersten Saurierknochen gefunden wurden, kämpften tapfere Ritter mit grausamen Drachen, um die Gunst einer holden Schönheit zu erringen (Skelette fand man später, um sie dann einzuordnen). Noch viel früher gab es Erzählungen von Seeungeheuern und Inseln weit draußen im Meer, wo furchterregende Unwesen, sogar Menschen leben sollten. Ihr Sinneswandel soll dazu geführt haben, dass diese Insel vernichtet wurde. Platon verfasste daraus und weiteren Geschichten und Erzählungen, die teilweise aus Ägypten, Moab und Mesopotamien stammten, zu seinem mythologischen Werk über Atlantis, jenseits der Säulen des Herakles.

Aber an allen Erzählungen, Mythen und Legenden muss doch irgend etwas dran sein. Mitsamt den rätselhaften Bauten, die in einstigen Hochkulturen entstanden sind, zeugen sie von einer Hochkultur auf dieser Erde, die bei gesundem Menschenverstand betrachtet, noch vor der Hochkultur gewesen sein muss, die von Wissenschaftlern als Beginn der Zivilisation bezeichnet wird.

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Schaut die spannende BBC-Dokumentation auf meinem Dokukanal.

Schaut die spannende BBC-Dokumentation jetzt ganz neu im Forum des Muskelkaters.

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“Is There a Santa Claus?”

„Yes, Virginia, there is a Santa Claus“

Von Martin Schnakenberg

Wunderbare und zugleich faszinierende Antwort auf die Frage eines kleinen achtjährigen Mädchens „Gibt es einen Weihnachtsmann?“, welche in der Ausgabe vom 21. September 1897 der Zeitung New York Sun erschien. Das von Francis Pharcellus Church verfasste Editorial mit der darin gegebenen Antwort „Ja, Virginia, es gibt einen Weihnachtsmann“ ist ein unauslöschbarer Teil populärer Weihnachtsüberlieferungen in den Vereinigten Staaten und auch andernorts geworden.

Virginia O’Hanlon hatte im Jahre 1897 ihren Vater schon öfter mit der Frage genervt, ob Santa Claus auch wirklich existiere. Sie hatte nämlich mit acht Jahren zu zweifeln begonnen, ob es einen Weihnachtsmann gebe, weil ihre Freunde ihr erklärt hatten, dass es ihn nicht gibt. Schließlich hatte ihr Vater gesagt, wenn es in der Sun stehen würde, einer zu jener Zeit bedeutenden New Yorker Zeitung, die immer die Wahrheit schreibt, dann wäre es wahr. Und sie schrieb diesen kurzen Brief, dessen Beantwortung durch den Redakteur der Zeitung, Francis P. Church, zu ungeahntem Ruhm kam und ein Jahrhundert später der am meisten nachgedruckte Leitartikel überhaupt in den Zeitungen in englischer Sprache wurde.

Der Muskelkater möchte hiermit diese Tradition aufgreifen und den Artikel hiermit in deutscher Sprache veröffentlichen:

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Is There a Santa Claus ?

Mit Freude beantworten wir sofort und damit auf herausragende Weise die folgende Mitteilung und geben gleichzeitig unsere großen Auszeichnung Ausdruck, dass ihre gewissenhafte Autorin zu den Freunden der Sun zählt:

„Lieber Redakteur: Ich bin 8 Jahre alt.
Einige meiner kleinen Freunde sagen, dass es keinen Weihnachtsmann gibt.
Papa sagt: ‚Wenn du es in der Sun siehst, ist es so.‘
Bitte sagen Sie mir die Wahrheit: Gibt es einen Weihnachtsmann?
Virginia O’Hanlon.
115 West Ninety-fifth Street.“

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Die Kirche und der Mammon, Teil 3

Mönche als Fälschungsexperten

Um den kirchlichen Grundbesitz zu vermehren, machten Mönche und andere Kirchenleute nicht nur Ödland urbar. Sie bedienten sich dazu nicht selten auch der Urkundenfälschung und des gemeinen Betruges.

Trachtete ein Bischof oder Abt danach, seinen Grundbesitz zu vergrößern, so fand sich schon bald im Klosterarchiv eine Pergamenturkunde, ausgestellt von diesem oder jenem Fürsten aus früherer Zeit, der den betreffenden Landstrich dem Kloster vermacht hatte. „Der Mönch Gueron berichtete auf seinem Sterbelager, dass er ganz Frankreich durchzogen habe, um für Klöster und Kirchen falsche Dokumente zu machen“ (E.-H. Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, Münster, S. 83). Das Benediktinerkloster Reichenau galt als berüchtigte Stätte der Urkundenfälschung im süddeutschen Raum (vgl. W. Kammeier, Die Fälschung der deutschen Geschichte, Wolfenbüttel 1979, S. 23 f). Wer die größte aller Fälschungen, die angebliche Übereignung des gesamten Abendlandes durch Konstantin an den Papst (die sog. Konstantinische Schenkung) für unwahr hielt, musste dies oftmals mit dem Tod bezahlen, so z. B. Johannes Dränsdorf in Heidelberg, noch im Jahre 1425, ebenso der Waldenser-Führer Friedrich Reiser in Straßburg 1458 (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 51).

Kein Testament ohne Priester

Ein Hauptfaktor für das Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes seit der Antike, besonders aber im Mittelalter, waren Erbschaften. Bereits im vierten Jahrhundert n. Chr. war die Erbschleicherei durch den damaligen Papst Damasus I. (366 bis 384 n. Chr.) so schlimm, dass der Kaiser eingreifen musste. Damasus „tätigte die finstersten Finanzgeschäfte, und sein Luxus war sprichwörtlich. Durch seine Vertrautheit mit den reichen Christinnen profitierte der ‚Ohrenkitzler der Damen‘ derart, dass an ihn 370 ein Kaiseredikt erging, das energisch die Erbschleicherei des Klerus verbot“ (Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S. 496). Schon aus Furcht vor dem Fegefeuer oder Höllenpein vermachten im Mittelalter viele Gläubige der Kirche Teile von Haus und Hof. „Im Lehnswesen war es üblich, dass jeder Grundbesitzer oder Pächter beim Tode etwas der Kirche hinterließ – wer das unterließ, kam in den Verdacht der Ketzerei und erhielt unter Umständen keinen Begräbnisplatz in geweihter Erde. Da nur wenige Laien schreiben konnten, wurde gewöhnlich ein Pfarrer herbeigezogen, wenn ein Testament aufgestellt werden sollte. Papst Alexander III. verfügte 1170, dass kein Testament gültig sei, das nicht in Gegenwart eines Priesters gemacht worden sei; jeder weltliche Notar, der ein Testament aufstellte, ohne dieser Vorschrift zu genügen, sei mit dem Kirchenbann zu bestrafen – und die Kirche beanspruchte für sich das ausschließliche Recht, ein Testament gerichtlich zu bestätigen. Geschenke oder Legate an die Kirche galten als die verlässlichsten Hilfsmittel, um die Leidenszeit im Fegefeuer zu verkürzen“ (Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 454).

Wie meisterhaft die Kirche es verstand, insbesondere reichen Leuten einzureden, dass ihr Seelenheil nur in der Übereignung ihres Erbes an die Kirche liege, beschreibt der Kulturhistoriker Jaque le Goff in seinem Buch Wucherzins und Höllenqualen – Ökonomie und Religion im Mittelalter wie folgt: „Die einzige Möglichkeit des Wucherers (und dazu gehörte so gut wie jeder Kaufmann) das Heil zu erlangen, ist die vollständige Rückzahlung seines Gewinns, da er seinen ganzen Gewinn unrecht erworben hat … Für den Wucherer ist es schwer, seine Sünden wieder gutzumachen, denn Gott vergibt ihm nur, wenn er zurückgibt, was er stahl.“ Dies führte in vielen Fällen dazu, dass reiche Kaufleute etwa Stiftungen machten, die dann im Rahmen der Kirche betrieben wurden und zum Teil bis heute durch ihre reiche Güterausstattung noch funktionieren.

Kinder enterben zugunsten der Kirche

Doch nicht nur das: Um an Erbschaften heranzukommen, scheute die Kirche bereits in der Antike nicht davor zurück, Druck auf Eltern auszuüben, damit diese ihre Kinder enterbten und die Hinterlassenschaft der Kirche gaben. So predigte Kirchenvater Salvian aus Marseille im 5. Jahrhundert: „Wer sein Vermögen seinen Kindern hinterlässt statt der Kirche, handelt gegen den Willen Gottes und gegen seinen eigenen Vorteil. Während er für die irdische Wohlfahrt seiner Kinder Sorge trägt, betrügt er sich um seine eigene Wohlfahrt im Himmel“ (Deschner, S. 504). Für den Hl. Basilius ist „Vorsorge für die Kinder nur ein Vorwand der Habsüchtigen“ (ebenda). All dies führte zwangsläufig zu einem wachsenden Elend ungezählter Familien, was die spätrömischen Kaiser zum Eingreifen veranlasste: „Bereits Valentinian I. (364-375) geht deshalb scharf gegen die Erbschleicher des Klerus vor. 370 verbietet er geistlichen Mönchen, die Häuser der Witwen und Waisen aufzusuchen und erklärt sämtliche Schenkungen und Vermächtnisse von ihnen sowie anderen Treuen, die unter religiösem Vorwand das Opfer erpresserischer Priester werden sollten, für ungültig.“ (Deschner, S. 505). Diese Anordnung wurde jedoch, wie auch spätere Versuche in diese Richtung, bereits zwei Jahrzehnte später wieder aufgehoben. Die Kirche war einfach mächtiger und einflussreicher als der Staat – und „schließlich saugten Staat und Kirche gemeinsam das Volk aus, zogen sie am gleichen Strang“ (Deschner, S. 506). So, wie es heute leider immer noch ist.

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Bald geht es weiter in der Kirchengeschichte…

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Siehe auch:

1. https://muskelkater.wordpress.com/2010/04/21/die-kirche-und-der-mammon-startkapitel/

2. Woher kommt der Reichtum der Kirche: https://muskelkater.wordpress.com/2010/08/06/die-kirche-und-der-mammon-teil-1/

3. Wie die Klöster reich wurden: https://muskelkater.wordpress.com/2010/08/25/die-kirche-und-der-mammon-teil-2/

4. Informationen stammen aus der TimeLife-Buchreihe „Spektrum der Weltgeschichte“, dem Archiv der Württembergischen Landesbibliothek und aus den Büchern von Karlheinz Deschner http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_Deschner

5. Homepage KH Deschner: http://www.deschner.info/

6. KH Deschner zum Thema „Missbrauch in der Kirche“: http://hpd.de/node/9114

Oder auch die Kategorie:

https://muskelkater.wordpress.com/category/artikelreihe-verein-kirche/

mit weiteren spannenden Geschichten zum Abenteuer Kirche.

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Horrorerlebnis: Zehnjähriger bei Beschneidung verstümmelt

Was Religionswahn ausrichten kann

Ein zehn Jahre alter Junge aus Düsseldorf wurde im Genitalbereich so stark verstümmelt, dass er nie ein normales Sexualleben wird führen können. Vorausgegangen war eine Beschneidung, die sein muslimischer Vater angeordnet hatte.

Der dafür verantwortlich gemachte Arzt, ebenfalls Araber, soll dem kleinen Jungen nun 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Bei der Operation soll das Opfer noch eine Schwester rufen gehört haben mit den Worten: „Herr Doktor, Sie haben zu tief geschnitten“. Nach der Operation versicherte der Arzt aber, dass alles in Ordnung sei.

Erst als der Zehnjährige Schmerzen beim Wasser lassen hatte, suchte er gemeinsam mit seinem Vater wieder den Arzt auf. Doch der wiegelte erneut ab, sodaß die Familie in die Klinik fuhr. Dort konnte man zwar die beginnende Infektion stoppen, aber nicht das Glied retten. Die Harnröhre war durchtrennt worden, ebenso wie der vordere Teil des Gliedes. Seine Zeugungsfähigkeit wird laut einem Gutachter wahrscheinlich ganz aufgehoben sein.

(Quelle: Express)

Jetzt werden sich die Gerichte mit dem Fall beschäftigen müssen. Auch mit der Frage, ob Beschneidungen an Minderjährigen nicht grundsätzlich verboten und als schwere Körperverletzung geahndet werden müssen. Eine Straftat stellen solche menschenverachtende Praktiken seitens der Religionen allemal dar. Denn das Grundrecht auf einen unversehrten Körper hat jeder Mensch. Wenn eine Religion dieses nicht einsehen will, hat sie keine Daseinsberechtigung. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass sich die Religionen an die Menschengesetze halten. Denn die Götter und die Religionen sind von Menschen gemacht worden, nicht umgekehrt. Von Menschen, die machtbesessen sind und ihren Göttern und Propheten etwas anordnen lassen, was gegen die Menschenrechte verstößt. Dagegen muss endlich mal etwas getan werden. Im Grundgesetz ist es schon verankert. Jetzt wird es Zeit, auch wenn es dem Obermacker Wulff nicht passt, eine endgültige Trennung von Kirche und Staat herbei zu führen. Denn, Christian Wulff: Deutschland ist nicht Islam. Deutschland ist auch nicht das Christentum, auch nicht das Judentum und auch nicht hinduistisch oder buddhistisch. Deutschland ist ein politischer Staat, in dem das Volk, der Souverän, das Sagen hat.

Fazit also: Wer in Deutschland seine minderjährigen Kinder an ihren Geschlechtsorganen beschneiden lassen will, ist als Verbrecher, der eine Körperverletzung begangen hat, zu bezeichnen und als Kinderschänder festzunehmen und zu bestrafen. Und diejenigen Präsidenten, die die Bibel in die Kamera halten und Werbung für eine Religion machen, sind für das Volk nicht tragbar und gehören ebenfalls bestraft und zum Teufel gejagt. – Kein Respekt vor dem Amt, meinen Sie? – Tztztz, schon mal gefragt, woran das liegt???

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Die Kirche und der Mammon, Teil 2

Wie die Klöster reich wurden

Kein anderes Unternehmen hat es so gut verstanden, Geld und Reichtum zusammenzuraffen wie die Kirche. Die ganze Kirchengeschichte ist geprägt von Erbschleicherei, Konfiskation, Ablasshandel, Raubzügen u.a.m. Die Verkündigung ihrer Lehre nimmt sich dagegen eher wie eine Nebentätigkeit aus. In der 1. Folge war von Bischöfen als Bankern und von klerikalen Geldgeschäften die Rede. Lest heute von den Privilegien der Mönche und der Klöster.

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Die eigentliche Grundlage für die heutige Stellung der Kirche als Wirtschaftskonzern legte Kaiser Konstantin. Mit dem Toleranzedikt von Mailand (313 n. Chr.) wurden die einzelnen Gemeinden zu vermögensfähigen Körperschaften, die Grundbesitz erwerben und bewirtschaften konnten. Sie durften Erbschaften machen, was heidnischen Tempeln vorher nur ausnahmsweise erlaubt war. Vor allem aber konnten sie sich heidnische Tempelgüter aneignen mitsamt deren Pfründe. Hinzu kamen großzügige Schenkungen von Seiten der ersten so genannten christlichen Kaiser, was sich in den nachfolgenden Jahrhunderten kaum änderte. Da Kirchenbesitz im Mittelalter generell unveräußerlich war, konnte dieser nur wachsen.

Die Klöster als Wirtschaftsfaktor

Eines der ersten christlichen Klöster war das Katharinenkloster auf dem Sinai, das 565 gegründet wurde.

Die Früchte dieser Privilegierung kam in besonderer Weise den Klöstern zugute. Die ursprünglich asketische Mönchsbewegung wandelte sich schon bald zu einem mächtigen Wirtschaftsfaktor. Bereits zu Beginn des 4. Jahrhunderts findet sich in den Klöstern, z. B. in denen des Pachomius, eine eher soldatisch organisierte Arbeitsplanung, bei der das Gebet gegenüber der Arbeit zurücktritt. Jedes Kloster profitierte davon, dass jeder, der eintrat, seinen gesamten Besitz abgeben musste und ihn später auch nicht an Verwandte vererben konnte. Auch Laien bereicherten die Klöster, indem sie ihnen große Spenden zukommen ließen – zum Heil ihrer Seelen.

All dieser Zugewinn hinderte die Klöster nicht daran, zusätzlich Geldgeschäfte zu tätigen und sich sogar Sklaven zu halten.

Die Klöster ließen sich – wie der Staat – von den Bauern den Zehnt bringen. Sie eigneten sich weiteres Land an, indem sie schlicht behaupteten, es sei ihnen vermacht worden. Durch solche Machenschaften trugen sie zur Ausbeutung ganzer Gegenden bei. Kein Wunder, dass ein Klostereintritt nicht selten aus blanker Existenznot geschah und weniger aus religiösen Motiven: „Kurz, nicht Sorge um die seelische, sondern um die leibliche Existenz, nackte wirtschaftliche Not zwang die Ausgebeuteten gewöhnlich ins Kloster“ (Deschner, Karlheinz: Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S. 476).

Versicherungsgesellschaft und Bank in einem

Die Geschäfte der Klöster mit Geldverleih stellt die der Juden – die durch Berufsverbote in die Rolle der Geldverleiher gedrängt worden waren – weit in den Schatten. Viele Privatpersonen übergaben ihr Geld Kirchen und Klöstern zur Aufbewahrung. Aus diesem Bestand verlieh das Kloster Geld an Einzelpersonen oder an Institutionen, die Geld brauchten. Aus dem Jahre 1070 ist belegt, dass Kirchen und Klöster Geld an benachbarte Grundherren verliehen, „gegen einen Anteil an den Einkünften aus dem Grundbesitz des Herrn“. Durch diese Hypothekdarlehen wurden die Klöster zu den ersten Bankgesellschaften des Mittelalters. Die Abtei St. André in Frankreich war in ihren Bankgeschäften so erfolgreich, dass sie jüdische Geldverleiher anstellte, um ihren Finanzoperationen vorzustehen. Die Tempelritter liehen an Könige und Fürsten, Herren und Ritter, Kirchen und Prälaten Geld gegen Zins – ihr Hypothekargeschäft war im dreizehnten Jahrhundert wahrscheinlich das ausgedehnteste der Welt.

Die Rolle der Juden als Geldverleiher wird stark übertrieben. Sie hatten in Spanien und eine Zeit lang in England „eine große Macht, waren aber in Deutschland schwach und in Italien den christlichen Finanzleuten unterlegen“ (W. Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 306 f). „Im Zwölften Jahrhundert betrugen die Zinssätze in Frankreich und England 33 1/3 %; manchmal erreichten die Zinssätze die Höhe von 50 %. Friedrich II. versuchte um 1240, den Zins auf 10 % zu senken, zahlte aber bald einen höheren Zins an christliche Geldverleiher“ (W. Durant, Bd. 6, S. 313). Allein durch diese Geschäfte war die Kirche nach Aussage Durants die „größte Finanzmacht des Christentums“.

Doch damit nicht genug: Die Klöster übernahmen auch die Rolle der heutigen Versicherungen. Viele Vermögende übergaben ihnen ihren Besitz als „Precarium“, als eine Art „Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit“. Kloster oder Kirche „zahlte ihnen ein Jahrgeld, kümmerte sich um sie im Krankheitsfalle und im Alter und erhielt dafür das Besitztum beim Tode des Schenkers frei von jedem Zurückbehaltungsrecht“ (Durant, Bd. 6, S. 355). Auf diese Weise verdiente die Kirche sogar an den Kreuzzügen, denn: „Kreuzfahrer verkauften nicht nur Ländereien zu niedrigen Preisen an die Kirche, um Bargeld zu erhalten, sondern erhielten auch Darlehen von kirchlichen Körperschaften, wobei sie ihren Grundbesitz als Sicherheit einsetzten, welcher dann in vielen Fällen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verfiel“ (Durant, S. 455). Und natürlich auch deshalb, weil viele von den Kreuzzügen nicht zurückkehrten.

Der Papst hatte es noch einfacher. Er erließ schlicht eine Kreuzzugssteuer. So erhob z. B. Papst Gregor VIII. im Jahre 1188 n. Chr. den „Saladinzehnten“, der von allen eingefordert wurde, die den Kreuzzug nicht mitmachten.

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Bald geht es weiter in der Kirchengeschichte…

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Siehe auch:

1. https://muskelkater.wordpress.com/2010/04/21/die-kirche-und-der-mammon-startkapitel/

2. https://muskelkater.wordpress.com/2010/08/06/die-kirche-und-der-mammon-teil-1/

3. http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster

4. http://de.wikipedia.org/wiki/William_James_Durant

Oder auch die Kategorie:

https://muskelkater.wordpress.com/category/artikelreihe-verein-kirche/

mit weiteren spannenden Geschichten zum Abenteuer Kirche.

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