„Grundgesetz gegen EU-Staat“
Von Martin Schnakenberg nach einem Bericht von Reinhold Michels
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle stellte in einer Veranstaltung des Hessischen Landtages jetzt klar, dass es die Vereinigten Staaten von Europa nach dem Grundgesetz nicht geben kann. Dazu bräuchte es eine neue Verfassung.
Voßkuhle sagte dazu: „Man kann die Vision eines europäischen Bundesstaates formulieren, aber das geht mit dem Grundgesetz nicht.“ Als wichtigsten Punkt nannte er, dass ein Beitritt der Bundesrepublik zu einem Vereinigten Europa in dem zu wahrenden Identitätskern des Grundgesetzes ausgeschlossen ist. Auch die Übertragung von Kernkompetenzen an die EU sind nicht erlaubt. Dieses würde wesentliche Entscheidungsfreiheiten der durch die Bürger gewählten Parlamentarier abschaffen. Unter anderem sei die Budgethoheit Deutschlands im Grundgesetz, Artikel 20, eindeutig geregelt.
Das Grundgesetz gebiete eine europafreundliche, auf verstärkte europäische Integration zielende Politik. Zwischen diesem Verfassungsgebot der Europafreundlichkeit und dem zu bewahrenden Identitätskern gelte es, einen „schonenden“ Ausgleich herzustellen. Dazu habe das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Identitäts-Kontrolle aus der Taufe gehoben. Dadurch werde der unantastbare Kerngehalt des Grundgesetzes geschützt.
Voßkuhle stellte dazu klar: „Die Herrschaftsgewalt der EU ist eine von souveränen Mitgliedsstaaten abgeleitete Gewalt.“ Das würde bedeuten: Wenn irgend eine EU-Institution etwas tue, dass seine ihm übertragene Kompetenz überschreitet, wäre es ein ausbrechender Rechtsakt und das Bundesverfassungsgericht könne dies im Wege einer besonderen „Ultra-vires“-Kontrolle stoppen.
In dem Zusammenhang erwähnte Voßkuhle das tschechische Verfassungsgericht, das eine EuGH-Entscheidung als „für Tschechien nicht anwendbar“ verworfen hatte.
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