Eine Information des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland
Zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „ARD Wahlarena“ von gestern, dem 09.09.2013, zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Eine Bundeskanzlerin darf ihre Politik nicht an persönlichen Ressentiments ausrichten. Die Kanzlerin konnte in der „ARD-Wahlarena“ für ihre Ablehnung des Adoptionsrechtes für gleichgeschlechtliche Paare kein einziges Argument nennen, außer dass sie sich bei dem Thema persönlich schwer tue.
Das ist unverantwortliche Politik mit dem Vorurteil. Das Bundesverfassungsgericht ist im Februar 2013 nach ausführlicher Anhörung vieler Sachverständiger zu der Auffassung gelangt, „dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe“. Das Gericht hat darüber hinaus klargestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“.
Das ist ein wohl begründetes Urteil. Bundeskanzlerin Merkel dagegen stützt sich allein auf ihre persönlichen Vorurteile. Oder schielt sie darauf, ein paar rechtspopulistische und reaktionäre Wähler von sich zu überzeugen? Beide Motive sind keine guten Grundlagen für eine verantwortliche Politik.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt darauf, dass die künftige Bundesregierung den Diskriminierungskurs gegen Lesben und Schwule beendet, endlich die Verfassung zum Maßstab nimmt und nicht ein persönliches „Bauchgefühl“.
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Siehe dazu auch den Artikel in der → ZEIT ONLINE