Ihm ist die Beilegung des Streits in der CDU/CSU offenbar wichtiger als das Grundgesetz
Eine Information des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland
Zu dem Vorschlag des CSU/CSU-Fraktionschefs Volker Kauder, den Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben, das Recht einzuräumen, die Adoption des Kindes durch Lebenspartner abzulehnen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Kauder behauptet, sein Vorschlag sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Offenbar hat er sich nicht die Mühe gemacht, wenigstens die beiden letzten von insgesamt fünf einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten durchzulesen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 19.06.2012 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag darauf hingewiesen, dass „auch die ‚behüteten‘ Verhältnisse in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft … das Aufwachsen von Kindern fördern“ können (2 BvR 1397/09, Rn.76). Dem hat sich der Erste Senat in seinem Urteil vom 19.02.2013 zum Adoptionsrecht angeschlossen und festgestellt: „Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe“ (1 BvL 1/11u. 1 BvR 3247/09, Rn. 80).
Bei diesen Feststellungen handelt es sich um Erwägungen, die die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts „tragen“. Sie binden deshalb die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).
Wir leben in einer pluralistischen Demokratie. Der Anteil der Konfessionslosen an der Bevölkerung ist höher als jeweils der Anteil der Katholiken und der Anteil der Protestanten. Grundlage unseres Zusammenlebens kann deshalb nicht mehr sein, was angeblich die Bibel oder der Papst sagen. Grundlage unseres Zusammenlebens ist das Grundgesetz. Sein Hüter ist das Bundesverfassungsgericht. Seine Urteile beenden den Streit und sind für alle bindend.
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