Bundestag zum Kotzen
Shortstatement von Martin Schnakenberg
Rechtssicherheit für Juden und Muslime: Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf. 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne unter Einhaltung bestimmter Standards beschneiden zu lassen. Beschneidungen sind demnach ohne Altersbeschränkung weiter zulässig.
http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung164.html – Siehe auch die sehr interessanten und teilweise wütenden Kommentare dazu.
Dass eine Religion, die sich darüber definiert, dass sie kleinen Jungs was am Schniedel absäbeln muss, einen an der Klatsche hat, ist eindeutig nicht zu bestreiten. Dass aber eine sogenannte „Volksvertretung“ beschließt, diese eindeutige Körperverletzung gesetzlich schützen zu lassen, ist kriminell, beschämend und traurig zugleich. – Pfui Teufel, CDU/CSU/FDP/SPD/GRÜNE/LINKE. – Schande über euch!!!
Bahn frei für alle „Kinderschänder“, pädosexuelle Priester und Kinderporno-Produzenten. Denn dessen Taten sind gegenüber der gesetzlich erlaubten Körperverletzung ab heute unerheblich und nicht nennenswert…
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Nachtrag: Siehe unbedingt → diesen Artikel mit zwei wichtigen Links
AlterKnacker
/ 12. Dezember 2012Hallo Martin … Du hast schon alles gesagt …
Anonymous
/ 13. Dezember 2012Noch nicht alles. Denn damit ist durch die Hintertür auch die Prügelstrafe gesetzlich erlaubt. Quasi sind mit einem Streich sogar die Kinderrechte abgeschafft. Willkür ist jetzt Tür und Tor geöffnet, genauso wie bei der Enrtfesselung der Finanzmärkte. Nur hier wird der Kampf um die Macht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, ausgetragen. Und die Kirche kann mit ihrer Inquisition fortfahren…
Isolde
/ 13. Dezember 2012Hallo Martin,
ich gebe Dir vollkommen Recht. Es ist unglaublich! Unsere Regierung kuscht vor allen möglichen Interessenverbänden und deren Tun und Treiben. Abstoßend ist das.
Tanguero
/ 13. Dezember 2012Leider beträgt die Verjährungsfrist für Körperverletzung 10 Jahre. Das ist auch einer der Hauptgründe, weswegen bereits (unfreiwillig) Beschnittene nicht mehr Klagen können.
Wen man sich mal neutral informiert, wird man von denen auch eine Menge finden.
Und selbst unter Juden ist die Beschneidung stark umstritten, was folgende Seite auch deutlich zum Ausdruck bringt: http://hpd.de/node/14443