Nachtragsetat sieht 32 Milliarden Euro Neuverschuldung in 2012 vor

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Neuverschuldung soll in diesem Jahr rund 32 Milliarden Euro betragen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Dienstagmorgen, in dem er dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2012 (17/9040) in geänderter Fassung zustimmte. Dafür votierten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP; die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Der Nachtragshaushalt wurde vor allem wegen der deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig. Der deutsche Anteil an den Bareinlagen beträgt in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro. Deshalb war im Regierungsentwurf eine Erhöhung der Neuverschuldung um rund 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro vorgesehen. Während der parlamentarischen Beratungen konnte vor allem wegen höherer Steuereinnahmen diese Erhöhung der Neuverschuldung um mehr als zwei Milliarden Euro gesenkt werden.

Für die Sprecher der Koalition wird auch mit dem Nachtragsetat der Weg der „nachhaltigen Sanierung“ fortgesetzt. Die Kürzung der Neuverschuldung sei ein weiterer Beleg für „sparsame Haushaltsführung“. Die Union betonte, dass durch den Nachtragshaushalt das strukturelle Defizit nicht erhöht werde, da es sich um Einzahlungen an den ESM handele. Die FDP wies auf die gute wirtschaftliche Entwicklung hin. Dadurch gebe es weniger Arbeitslose – auch bei Jugendlichen.

Der Sprecher der SPD-Fraktion sah „die Chance vertan“, die Fehler der bisherigen Haushaltsführung zu ändern. Es sei wieder keine Vorsorge für mögliche Risiken (Griechenland) getroffen worden. Der Nachtragsetat sei „mutlos“: Obwohl es Mehreinnahmen gebe, weniger Ausgaben für den Arbeitsmarkt gebraucht würden und weniger Zinsen zu zahlen seien, würden die Schulden trotzdem erhöht. Einen SPD-Antrag, in dem Einnahmeverbesserungen und Ausgabekürzungen vorgeschlagen wurden, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab.

Ebenso erging es einem Antrag der Linksfraktion, die vor allem einen Titel für die Einnahmen aus der zukünftigen Finanztransaktionssteuer forderte. Die Sprecherin betonte zudem, dass ihre Fraktion grundsätzlich gegen die Idee des ESM sei. Außerdem sagte sie voraus, dass es in diesem Jahr noch weitere Nachtragsetats geben werde.

Demgegenüber hielt Bündnis 90/Die Grünen den neuen Rettungsschirm für „den richtigen Weg“. Der Nachtraghaushalt hätte aber Anlass sein können, die gesamten Strukturen des Haushalts zu verändern, um insgesamt weniger Neuverschuldung zu haben. Weiter kritisierte ihre Sprecherin, dass der Energie- und Klimafonds unterfinanziert sei. Es sei zudem dringend nötig, Subventionen zu kürzen.

Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Nachtragsetat 2012 beraten.

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Der Muskelkater meint:

Wieder einmal, diesmal öffentlich, ein Beweis, wie die Bürger von den Regierenden nicht nur ver…scht, sondern sogar mit vollem Wissen und Gewissen vollständig betrogen werden. Wieso nämlich sollen jetzt schon Millionen in das Stammkapital des ESM gezahlt werden, wenn es den noch überhaupt nicht gibt. Die Abgeordnete der Linksfraktion hat ganz recht in ihrer Rede: Er ist nämlich weder vom Bundestag und Bundesrat, noch vom Volk abgesegnet worden (siehe auch den → Wikipedia-Artikel). Richtig gelesen: Denn das Finanzwesen gehört zur Oberhoheit eines Staates, ist damit sozusagen das Generaleigentum des Volkes und eine Änderung derselben bedarf folglich der Zustimmung der Bürger, des Volkes (Volksabstimmung). Der ESM ist also verfassungswidrig – auch deshalb, weil im Vertrag von Maastricht (seit 1992) eine finanzielle Unterstützung für überschuldete Mitgliedstaaten ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weiters ist diese so betitelte „Staatsschuldenkrise“ keine, weil sie eine waschechte Bankenkrise mit Bankenschulden ist — verursacht durch Spekulationen (u.a. im Immobiliensektor), durch Zocken (u.a. mit Lebensmittel und dem Hunger in der Welt), durch Hedgefonds (vor allem durch Leerverkäufe) und weitere (faule Kredite etc.) — und das Wort nur benutzt wurde, um das Volk zu täuschen (vielleicht sogar Regierung als Erfüllungsgehilfe des Finanzmarktes). Strafbestand also: Arglistige Täuschung und Irreführung mit Betrugsabsicht. Diese Art von Täuschung und Betrug dem Volk gegenüber mit der Einführung von Begriffen, die den wahren Sachverhalt verschleiern sollen (auch das Aufdrängen eines „Sparkurses“), hat Albrecht Müller zum Anlass genommen, in den NachDenkSeiten einen Artikel und Aufruf zu schreiben. Lesenswert! – Siehe auch das Unwort des Jahres.

Nachdenken sollte man auch immer öfter über → dieses hier.

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