Scharfe Kritik am „Maulkorb“ für Abgeordnete
Sollen Abgeordnete im Bundestag künftig nur noch reden dürfen, wenn es der Fraktion passt? Das ist – vereinfacht formuliert – der Plan von Union, FDP und SPD im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss. Doch die Kritik an dem Vorhaben ist groß – und kommt auch aus den eigenen Reihen.
Ein Artikel von tagesschau.de
Der Plan von Union, FDP und SPD, das Rederecht im Bundestag künftig noch stärker als bisher zu reglementieren, ist auf heftige Kritik gestoßen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kündigte Widerstand an. „Die Vorschläge werden weder von Grünen und Linken noch vom Präsidenten akzeptiert. Sie sind nicht entscheidungsreif.“ Die mündliche Erklärung eines Abgeordneten vor einer Abstimmung werde faktisch abgeschafft. Das sei „in keinem Fall hinnehmbar“, erklärte er.
Linkspartei-Chef Klaus Ernst sagte der „Hamburger Morgenpost“: „Ein Maulkorb für Kritiker kommt für uns nicht in die Tüte. Abweichler sollen mundtot gemacht werden. Das widerspricht dem Geist der Verfassung.“
Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse erteilte den Plänen, die im Geschäftsordnungs-Ausschuss des Bundestages von seiner Partei mit erarbeitet worden sind, eine Absage. Man sollte dem jeweils amtierenden Parlamentspräsidenten vertrauen, dass er weise genug ist „einen Weg zu finden zwischen dem Recht des Abgeordneten und der Pflicht der Fraktion, klares Profil zu zeigen“, sagte er in der tagesschau.
„Ein peinlicher Vorgang“
Die geplante Neuregelung gilt auch als Konsequenz aus der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im vergangenen September. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte damals großen Unmut ausgelöst, weil er außer der Reihe die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen vertraten. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge.
Die beiden „Abweichler“ reagierten nun entsprechend heftig auf das Vorhaben. Schäffler sprach in der tagesschau von einem „peinlichen Vorgang für den Parlamentarismus“. Das sei eine „Kastrierung des Parlaments durch die Abgeordneten“. Willsch sagte, er frage sich, wie es weitergehe. „Als erstes darf man nicht reden, dann nicht veröffentlichen, und dann kommt der Hausarrest? Das ist abenteurlich.“
Thomas Strobl, der Vorsitzende des zuständigen Geschäftsausschusses, wies die Kritik zurück. Abgeordnete dürften auch in Zukunft zu sagen und geltend zu machen, was ihr Gewissen ihnen gebietet, sagte der Unions-Politiker.
Drei Minuten Rederecht nur in Ausnahmefällen
Mit den neuen Regeln, die dem ARD-Hauptstadtstudiovorliegen, soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Und er muss allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, „sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge“ mitteilen. Andere Abgeordnete dürfe er nur ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen – und auch dies nur „im Benehmen mit den Fraktionen“. Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen. Über den Entwurf soll der Bundestag voraussichtlich am 26. April abstimmen.
Übrigens:
Das Grundgesetz kennt keine Fraktionen, geschweige denn den sogenannten Fraktionszwang. Der Status der Abgeordneten ist in Artikel 38 festgelegt. Darin heißt es, Abgeordnete seien als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Was hier gemacht werden soll, ist die Vorbereitung zur absoluten Diktatur. Wer immer noch diese Parteien wählt, ist als schwachsinnig zu bezeichnen.
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Siehe den Artikel im Original, solange noch nicht Fehler404 erscheint. Dort sind auch eine Video- und Audiodatei und (ganz unten) eine Abstimmung, und auf einer weiteren Seite die Kommentare.
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Stefan Wehmeier
/ 15. April 2012Denn sie wissen nicht, was sie tun.
„Die vielleicht verhängnisvollste Auswirkung der Währungspfuscherei besteht darin, dass sie planwirtschaftliche Eingriffe des Staates provoziert und dadurch den Weg zum Totalitarismus ebnet. Betreibt nämlich ein Staat Währungspfuscherei, so ist er stets bestrebt, die daraus folgenden Störungen durch planwirtschaftliche Maßnahmen nach außen hin zu verschleiern. Pfuscht er in die Richtung auf eine Inflation, dann versucht er durch amtliche Höchstpreise, wenn nicht gar durch staatliche Bewirtschaftung und strenge Strafen der von ihm selbst ausgelösten Preissteigerung entgegenzutreten und die Schuld an den steigenden Preisen Erzeugern und Händlern in die Schuhe zu schieben, die er des Wuchers bezichtigt.
…Pfuscht der Staat hingegen in die Richtung auf eine Deflation, dann „bekämpft“ er den von ihm selbst verursachten Notzustand der Wirtschaft durch alle möglichen „Schutz“-Gesetze.
…Alle diese Eingriffe, so vielgestaltig sie auch sein mögen, haben eines gemeinsam: Sie vergrößern die staatliche Einmischung in die Wirtschaft, blähen den bürokratischen Apparat auf, bauen die Monopole noch stärker aus und drängen daher in die Richtung des Totalitarismus.“
Otto Valentin (Die Lösung der Sozialen Frage, 1952)
Zur Überwindung des Totalitarismus bedarf es der Einsicht, dass Politiker nicht „absichtlich“ handeln, sondern mehr als andere vom kollektiv Unbewussten gesteuert werden. Theologen und Politiker handeln absolut unbewusst.
http://www.deweles.de/intro.html