Berlin, Bremen und Hamburg starten Initiative
Na endlich kommt Schwung in die Sache: Heute berät der Bundesrat über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 (Drucksache 741/09). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
„Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“. Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesantrag von Regierungen getragen wird, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind.
Die Mehrparteien-Initiative setzt ein starkes Signal für die Gleichberechtigung von Lesben. Schwulen und Transgendern. Wir appellieren an die anderen Bundesländer, sich der Initiative anzuschließen. Auch der neue Bundestag sollte die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung setzen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, diese Frage in die laufenden Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.“
Denn bislang fehlt im Deutschen Recht immer noch ein umfassender Diskriminierungsschutz. Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist. Dieses ist eindeutig eine Diskriminierung, die nicht mehr länger hinnehmbar ist. Die Gesetzesinitiative unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern.
Hier gibt’s die Informationen zu den Gesetzesinitiativen
(Quelle: LSVD – Pressestelle, Pressesprecherin Renate H. Rampf)